Gerichtsprozess
Tierquäler-Prozess endete mit Diversion
- Die Verhandlung fand in St. Pöltner Landesgericht statt.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Sebastian Puchinger
Nachdem im September vergangenen Jahres Bilder an die Öffentlichkeit gelangt waren, die unglaubliche Zustände in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk St. Pölten Land zeigten, folgte nun der Prozess am Landesgericht, bei dem sich der 49-jährige Betreiber des Betriebes wegen Tierquälerei zu verantworten hatte.
REGION/HERZOGENBURG. Konkret ging es um die Haltung der Tiere im Zeitraum von Mitte August bis 9. September, wobei Schafe, Ziegen und Rinder in Buchten gehalten wurden, die vollständig mit Gülle bedeckt waren. Diese reichte den Tieren bis zu den Fesselgelenken und machten ein Abliegen nicht mehr möglich. Darüber hinaus habe der Beschuldigte kranke Tiere weder von den anderen abgesondert und ordnungsgemäß betreut, noch für entsprechende medizinische Behandlung gesorgt.
Massive Überforderung
„Er quält die Tiere nicht aufgrund von Profitgier“, betonte Verteidiger Andreas Pulker, vielmehr erbarme er sich der Tiere, die in anderen Betrieben getötet werden würden. Der Landwirt zeigte sich geständig und begründete die desaströse Haltung mit massiver Überforderung.
Milderungsgrund
Als Milderungsgrund sah der Richter ein Gutachten der Bezirkshauptmannschaft, wonach der Landwirt nach dem Bekanntwerden der Missstände sämtlichen behördlichen Auflagen nachgekommen sei. Ein diversionelles Vorgehen in Form von 140 Stunden gemeinnütziger Leistungen reiche daher aus, wobei es sich nach Möglichkeit um eine Tätigkeit handeln soll, die zum Wohle von Tieren beitrage.
Empörung
Empört darüber zeigte sich der Verein gegen Tierfabriken (VGT), dessen Vertreter nicht nur vor dem Gericht protestierten, sondern gleichzeitig neue schockierende Aufnahmen aus dem Betrieb präsentierten.
„Man sieht, dass tausend Tiere dort gehalten werden, die Mistkübel sind voller Tiere, es liegen tote Tiere am Boden“,
brüskieren sich die VGT-Vertreter, die aufgrund ähnlicher Aufnahmen im Herbst davon ausgegangen waren, dass man gegen den Landwirt ein Tierhaltungsverbot verhängt. Es habe sich nichts verändert, man müsse daher von einem Behördenversagen ausgehen, so die Stellungnahme des Vereins
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