Herzogenburg/Traismauer
Verhandlung: Wehrhaft trotz 5,8 Promille
REGION. Um seine Entzugsprobleme unter Kontrolle zu bringen, kontaktierte ein 31-Jähriger einen Bekannten, der seinerseits einen anderen Mann mit entsprechenden Medikamenten zu einer Tankstelle im Unteren Traisental schickte, wo der 31-Jährige bereits wartete. Überhöhte Geldforderungen bezahlte der Dealer mit einer Rissquetschwunde an der Lippe.
Am Landesgericht St. Pölten erläuterte zunächst Verteidigerin Andrea Schmidt die Vorgeschichte ihres Mandanten. Dieser habe es 2019 nach einer Alkohol-Entzugsbehandlung geschafft, „trockener Alkoholiker“ zu sein. Festivitäten Ende vergangenen Jahres führten zu einem Rückfall und alsbald konsumierte der Mann wieder Alkohol in großen Mengen.
„Da bin ich draufgekommen, dass ich das Trinken nicht verlernt habe“, erklärte der Angeklagte gegenüber Richter Andreas Beneder. Als ihm bewusst wurde, dass er alleine damit nicht zurechtkam, suchte er am 5. und 6. Jänner Hilfe in drei Krankenhäusern, wurde jedoch immer wieder abgewiesen. Am 6. Jänner brachte ihn ein Nachbar schließlich zu besagter Tankstelle.
5,8 Promille intus
Er hatte die ganze Nacht konsumiert, unter anderem um seinen Alkoholspiegel zu halten, da er aus Erfahrung wusste, wie schlimm Entzugserscheinungen ausfallen konnten. Beim Zusammentreffen mit jenem Mann, der ihm um fünf Euro Medikamente brachte, hatte der Beschuldigte 5,8 Promille intus. Der Dealer habe ihm was Besseres um 50 Euro angeboten. Er habe an einem Bankomat das Geld geholt und das „bessere Zeug“ damit bezahlt. Als er bereits im Auto saß, habe der Verkäufer plötzlich mehr verlangt und sich dem Fahrzeug in den Weg gestellt. Er sei ausgestiegen und habe dem, ihm nahe gegenüberstehendem Mann einen Stoß versetzt. Danach sei er wieder in das Fahrzeug gestiegen, habe gar nicht bemerkt, dass sein Kontrahent verletzt war und sei nach Hause gefahren. Von einem Faustschlag, wie das Opfer behauptete, könne keine Rede sein. Aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit wäre es bei einem Faustschlag sicher nicht bei einer blutigen Lippe geblieben, erklärte der Beschuldigte nachvollziehbar und ergänzte, dass sein Gegner viel zu nahe bei ihm gestanden sei, um mit der Faust auszuholen.
"Nicht die Absicht, das Opfer zu verletzen"
Verteidigerin Schmidt betonte in diesem Zusammenhang, dass ihr Mandant sicher nicht die Absicht hatte, das Opfer zu verletzen, dennoch würde man die Schmerzensgeldforderungen anerkennen. Ihr Mandant sei darüber hinaus seit 7. Jänner wieder trocken und bemüht, dies auch zu bleiben. Nachdem relevante Zeugen beim Prozess nicht erschienen waren, vertagte Beneder auf Mitte März.
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