Gericht: Bürgermeister in Obritzberg-Rust von Vergangenheit eingeholt
OBRITZBERG-RUST (ip). Untreue, Betrug, Diebstahl und Missbrauch der Amtsgewalt werden dem ehemaligen Bürgermeister von Obritzberg-Rust, Andreas Dockner, am Landesgericht St. Pölten zur Last gelegt. Mit ihm angeklagt sind auch der ehemalige Bauhofleiter sowie ein 41-jähriger Betriebsleiter. Zwei weitere Angeklagte werden in dem fortgesetzten Prozess Ende November zur Verantwortung gezogen.
Vermutliches Motiv: Höheres Gehalt
Die Strafdrohung für Dockner beträgt ein bis zehn Jahre Haft, wobei sich der 49-Jährige zu den Vorwürfen teilweise schuldig bekennt. So hat er zugegeben, Scheinmeldungen ins zentrale Melderegister (ZMR) teilweise selbst am PC des Zweitangeklagten eingetragen zu haben. „Ich habe gewusst, wo er sein Passwort deponiert hat.“, erklärte Dockner. Die Staatsanwaltschaft geht diesbezüglich davon aus, dass das höhere Gehalt für den Bürgermeister bei einer Einwohnerzahl über 2.500 das Motiv dahinter gewesen sei. Dockner dazu: „Jede Wählerstimme zugunsten meiner Person war ein wichtiges Argument!“
Zu Goldmünzen auf Kosten der Gemeinde, gab er an, zwei Stück an Personen übergeben zu haben, die ehrenamtlich für die Gemeinde tätig gewesen seien. Die Namen wollte er nicht nennen. Dagegen gestand er, Verteidigerkosten, die ihm die Versicherung ersetzte, auch von der Gemeinde gefordert zu haben. Als „völlig aus der Luft gegriffen“ hält er dagegen den Vorwurf, dass er Streusplitt um neuntausend Euro für die Gemeinde veranlasst habe und dafür Arbeiten an seiner privaten Gartenmauer vornehmen ließ. Dass statt fünfhundert Tonnen Streusplitt Material für den Ausbau des Güterwegenetzes bestellt wurden, das aber als Streusplitt ausgewiesen war, sei laut Angeklagtem „grundsätzlich nicht richtig“. Da das Geld aber aus dem „Winterdienst“, wo noch Mittel übrig waren, stammte, konnte es nur als „Streusplitt“ vermerkt werden.
Rechtsvertreterin der Gemeinde fordert Schadensgutmachung
Die Rechtsvertreterin der Gemeinde, Susanne Binder-Novak, fordert eine entsprechende Schadensgutmachung. Laut Anklage geht es bei Dockner um Untreue im Ausmaß von rund 6.200 Euro, um drei Betrugsdelikte mit rund 18.200 Euro, um einen Diebstahl im Wert von über 5.000 Euro, sowie um fünffachen Missbrauch der Amtsgewalt mit einem Schaden von rund 77.000 Euro. Verteidiger Michael Steininger legt daher besonderes Augenmerk auf eine wesentliche Reduzierung der Schuldzuweisungen und damit verbunden auch eine Minimierung der Schadensgutmachung.
Die Verteidiger Roland Schöndorfer und Christoph Sauer nehmen von der Anerkennung eines Schadens, den ihre beiden Mandanten verursacht habe sollen, gänzlich Abstand, zumal beide alle Vorwürfe zurückweisen. Während es bei dem 41-Jährigen um Bestechung mit einer Strafdrohung bis zu drei Jahren Haft geht, hofft der 38-jährige Zweitangeklagte auf einen Freispruch im Zusammenhang mit Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit und Untreue mit einer Strafdrohung bis zu fünf Jahren Haft.
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