Wienerwald-Wirte qualmen vor Zorn

- <b>Noch steht auf </b>der Schank von Schmankerl-Wirt Hansi Flois in Neulengbach ein voller Aschenbecher.
- hochgeladen von Michael Holzmann
Das Hin und Her rund um den Schutz der Nichtraucher frustriert die Wirte in der Region. Sie wollen das Geld für sinnlose Umbauten zurück.
REGION (mh). "Das Rauchergesetz widerspiegelt die österreichischen Politiker", ärgert sich Schmankerl-Wirt Hansi Flois in Neulengbach. "In ganz Europa wird Klartext gesprochen, nur bei uns gibt es ein Hin und Her".
Nutzlose Umbauten seit 2008
Wie viele seiner Kollegen hat er eine Glaswand zwischen Raucher- und Nichtraucherbreich eingebaut, die sich nun als nutzlos erweist. Gastwirte müssen nämlich dafür Sorge tragen, dass Nichtraucher zu keiner Zeit mit dem blauen Dunst in Kontakt kommen – also auch nicht beim Betreten des Lokals oder auf dem Weg zur Toilette. Der Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich des Wiener Lokalbesitzers Heinz Pollischansky, der mit Unterstützung der Wirtschaftskammer eine Reparatur des Gesetzes erreichen möchte, will sich Flois trotzdem nicht anschließen. "Sobald ich die erste Anzeige bekomme, stelle ich komplett auf 'Nichtraucher' um, weil mir nichts anderes übrig bleibt. Meine Gäste wollen nicht in ein Hinterzimmer, sondern in die Gaststube", schäumt Flois.
Große Hoffnungen in Sammelklage
Ganz anders Andrea Steinberger, Betreiberin des Café Mancini in Neustift-Innermanzing, die wie viele andere Gastronomen in der Region große Hoffnungen in die Initiative setzt und sich möglicherweise sogar einer Sammelklage anschließen würde. "Wir haben nach einigen Anzeigen von den sogenannten 'Rauchsheriffs' sehr viel in den Umbau des Lokals investiert. Das wäre jetzt alles für die Katz' gewesen", befürchtet Steinberger. Mario Pulker, Obmann der WKNÖ-Fachgruppe Gastronomie, rät allen Wirten, sich bis zur Entscheidung an die Vorschrift zu halten und auf "Nichtraucher" umzustellen. "Mit dieser Regelung werden Existenzen gefährdet und zerstört. Das ist ein unglaublicher Schaden. Besonders hart trifft es Dorfwirtshäuser durch die Konkurrenz von Vereinslokalen und Zeltfesten, für die das Gesetz nicht gilt", so Pulker.



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