Neun Jahre Haft für Raub in Traismaurer Wettlokal
26-Jähriger schlug der Betreiberin eines Wettlokals in Traismauer mit einem Radmutternschlüssel auf den Kopf.
TRAISMAUER (ip). Mit neun Jahren Haft wegen schweren Raubes und diverser, teils versuchter Einbrüche endete am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen einen 26-Jährigen, der am 17. Jänner 2013 die Betreiberin eines Wettlokals in Traismauer durch Schläge mit einem Radmutternschlüssel auf den Kopf schwer verletzte und sich mit einer Beute in Höhe von 7.000 Euro davonmachte.
Zweimal auf Kopf geschlagen
Zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Wurzer geständig, schilderte der Angeklagte den Vorfall in Traismauer. Demnach habe er erfahren, dass die, damals 56-jährige Frau jede Nacht mit einem größeren Geldbetrag ihr Wettlokal verlässt. In einiger Entfernung parkte er daher in der Nacht zum 17. Jänner sein Fahrzeug. Eine Haube mit Sehschlitzen, Reservekleidung und einen Radmutternschlüssel hatte er bei sich. Er sah die Frau aus dem Lokal kommen.
7.000 Euro für Spielsucht
„Ich bin ihr nach“, schilderte er, dann habe er ihr zweimal mit dem Werkzeug auf den Kopf geschlagen. Als sie um Hilfe schreiend am Boden lag, habe er noch zweimal zugeschlagen, danach sei er mit ihren beiden Taschen zu Fuß geflüchtet. Die Beute, rund 7.000 Euro, investierte er in seine Spielsucht. Dass er auf der Flucht in der Nähe des Bahnhofs seine Haube verlor, wurde ihm aufgrund der DNA-Analyse schließlich vier Jahre nach der Tat zum Verhängnis. Er habe sie nicht verletzen, sondern nur einschüchtern wollen, aber weil sie die Taschen nicht auslassen wollte, habe er Gewalt angewendet, behauptete der ehemalige Polizeischüler gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer und entschuldigte sich gleichzeitig bei seinem Opfer. Dieses erlitt laut Gutachter Wolfgang Denk vier Rissquetschwunden am Kopf, sowie Prellungen und Brüche. Laut Opfervertreterin Sabine Zambai leide die Frau an schweren Dauerfolgen. Im Urteil wurde ihr Schmerzensgeld in Höhe von rund 5.000 Euro zugesprochen.
Weitere Einbrüche begangen
Gerichtspsychiater Richard Billeth korrigierte aufgrund von Zeugenaussagen sein Gutachten bezüglich der psychischen Folgen für die Wirtin, die nicht ganz so schlimm seien, wie ursprünglich angenommen. Auf das Konto des Angeklagten gingen darüber hinaus zwischen 2011 und 2012 auch Einbrüche bei Nachbarn und Bekannten. Zuletzt vergriff er sich im Februar 2017 mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel an einer Handkasse seines damaligen Arbeitgebers, in der sich mehr als 4.000 Euro Bargeld befand. Die dabei entdeckten DNA-Spuren stimmten mit jenen auf der nach dem Raub verlorenen Haube überein. Verteidiger Martin Mahrer blieb zuletzt nur die Betonung auf das Geständnis seines Mandanten als wesentlichen Milderungsgrund, dem Wais-Pfeffer in ihrer Urteilsbegründung vor allem die „sehr brutale Vorgehensweise“ als Erschwerungsgrund entgegensetzte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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