Zündler bleibt Verurteilung wegen Brandstiftung erspart
ST. PÖLTEN/NEULENGBACH (ip). Wegen Delikten wie Drohungen, versuchter Nötigung, Verleumdung, falscher Beweisaussage und Urkundenunterdrückung zu zwei Jahren Haft verurteilt, sprach ein St. Pöltner Schöffensenat einen 20-Jährigen vom Vorwurf der Brandstiftung frei (nicht rechtskräftig).
Zu wenig Benzin
Der mehrfach vorbestrafte Bursche hatte Ende Dezember 2013 in der Garage seines verhassten Stiefvaters in Neulengbach ein Feuer gelegt. Nach den Ausführungen eines Brandsachverständiger sei jedoch die verwendete Benzinmenge nicht geeignet gewesen, eine Feuersbrunst herbeizuführen. Für Staatsanwältin Michaela Obenaus habe der 20-Jährige „Glück gehabt“. Gerichtspsychiater Richard Billeth stufte den Beschuldigten dessen ungeachtet trotz Zurechnungsfähigkeit als gefährlich ein. Richter Markus Grünberger verhängte daher am Landesgericht St. Pölten zusätzlich eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
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