Landesgericht Krems
Betrüger kann es einfach nicht lassen
Die Staatsanwaltschaft Krems warf dem mehrfach einschlägig vorbestraften 25-Jährigen aus dem Bezirk Horn schweren gewerbsmäßigen Betrug, betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch und schweren Diebstahl vor.
iPhones
Der Beschuldigte bot im Sommer 2021 neun iPhones über eine Verkaufsplattform an, kassierte Zahlungen zwischen 250 und 500 Euro pro Phone, lieferte jedoch kein einziges, da er diese gar nicht besaß.
Überweisungen
Im Juni 2021 manipulierte er per Online-Banking ein Programm und überwies sich mittels erschlichenen Überweisungscodes unberechtigterweise von einem Fremdkonto 13.000 Euro auf ein Konto in Gibraltar. Zudem soll der 25-Jährige zwischen Februar und Mitte Mai 2021 Gold- und Silberschmuck entwendet haben.
Teilweise geständig
Zu den Betrügereien mit den iPhones zeigte sich der Angeklagte geständig. Zum Diebstahl des Schmuckes und zu den betrügerischen Überweisungen nicht. Sein Verteidiger verwies auf die Spielsucht seines Mandanten als Grund für die Straftaten. Anwältin Isabella Bucher aus Horn forderte für den, durch den Schmuckdiebstahl und die Banküberweisungen, Geschädigten 33.400 Euro Schadenersatz.
Die Richterin sprach den Angeklagten mangels Beweisen vom Schmuckdiebstahl im Zweifel frei. Die Betrügereien sah sie als erwiesen an und verurteilte ihn zu 18 Monaten unbedingter Haft sowie zu einer Zusatzstrafe von fünf Monaten. Zusätzlich muss der Betrüger 18.000 Euro an Schadenersatz leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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