Klage nach Turnstunde: Schülerin klagt Schüler
Das Mädchen war im Rahmen des Turnunterrichts verletzt worden: Nun traf man sich beim Zivilprozess.
WV. Im Turnunterricht einer HAK gab es ein Ballspiel - das Inselspiel (Matten sind die Inseln, damit man von der Matte wegkommt, muss man jemanden abschießen). Der angeklagte Schüler war außerhalb der Matten, sein Schulfreund zielte auf ihn, er wich dem Ball aus und rannte rückwärts. Hinter ihm stand eine Schulkollegin, mit der er zusammenstieß - dabei verletzte sie sich am Knie.
Einen Monat vor der 3-jährigen Verjährungsfrist klagte die Schülerin auf insg. 13.000 €, 12.000 € davon Schmerzensgeld und auf die Feststellung, dass der Schulkollege für zukünftige Schäden, was das Knie betrifft, haftet.
Das Klagebegehren wurde abgewiesen, der Schüler (vertreten durch Anwältin Isabella Bucher, Kanzlei Lentschig, Horn) hat den Zivilprozess gewonnen, aber es geht in die nächste Instanz. Turnlehrer sind der Meinung, wenn es bei Schul-Unfällen zu Verurteilungen kommt, zukünftig Ballspiele und Gruppenspiele nicht mehr stattfinden können.
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