Neues Erbrecht seit 1. Jänner in Anwendung
Großes Interesse bei Notarvortrag in der AK Horn
Rund ums Erben, Schenken und Vorsorgen gibt es viele Fragen. Wer ist in meiner Familie erbberechtigt? Woran muss ich denken, wenn ich ein Testament verfasse? Was ist eine Patientenverfügung? Worin besteht der Vorteil einer Vorsorgevollmacht? Antworten darauf bekamen gestern zahlreiche Interessierte in der AK-Bezirksstelle Horn.
Notar Dr. Leopold Mayerhofer zeigte in seinem Vortrag, wie wichtig es ist, sich auch um die weniger angenehmen Dinge im Leben rechtzeitig zu kümmern. Auch die neuen Regeln im Erbrecht bringen seit 1. Jänner Veränderungen. Verbesserungen gibt es für EhegattInnen bzw. eingetragene PartnerInnen. Zudem ist der Pflichtteil neu geregelt worden und die Pflege von Angehörigen wird ab sofort im Erbrecht abgegolten.
Bezirksstellenleiter Robert Fischer zeigte sich erfreut über das große Interesse der BesucherInnen und die anregende Diskussion und lobte die Zusammenarbeit mit den Notaren. Zustande gekommen ist diese Vortragsreihe, die auch in anderen Bezirken durchgeführt wird, durch eine Kooperation der Arbeiterkammer Niederösterreich mit der NÖ Notariatskammer.
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