Gericht
Patientin klagt Klinikum Horn
Landesgesundheitsagentur muss 5.000 € Entschädigungszahlung wegen vieler Verfehlungen leisten.
HORN. Eine 83-jährige ehemalige Krankenschwester klagte das Landesklinikum Horn und die NÖ Landesgesundheitsagentur wegen Fehlbehandlungen und dem Umgang mit ihr als Patientin. Ihr wurden nun nach einem etwa vier Jahre langen Rechtsstreit in einem bedingten Vergleich 5000 Euro Entschädigung für viele Verfehlungen zugesprochen.
Entschuldigung
Was sie sich eigentlich gewünscht hätte, wäre eine Entschuldigung gewesen. Die blieb bis jetzt aus. "Hätten Ärzte ihre Fehler eingestanden und sich entsprechend entschuldigt, wäre das Verfahren nie eingeleitet worden." Die Frau leidet noch immer an den Folgen eines Bauchdeckendurchbruchs, wobei nach einem operativen Eingriff nur einige Stunden später erneut eine Operation durchgeführt worden war. Angstzustände, Schlafstörungen und das täglichen Tragen von Bandagen erinnern an die Ereignisse. Doch es gibt weitere negative Erfahrungen im Klinikum, die von einer vergessenen Drainage bei einer Brustkrebs-OP über extreme Wasseransammlungen im Körper bis zu einem Knöchelbruch, der unbehandelt blieb, reichen.
"Kann es wirklich angehen, dass man Horn nur überlebt, weil man eine Tochter hat, die den Ärzten sagt welche Behandlung notwendig ist und was machen Patienten, die keine medizinisch ausgebildeten Angehörigen haben?", fragt eine der Töchter.
Das Urteil hilft abschließen zu können, doch Verteidiger Timo Ruisinger meint: „Zufrieden sind wir aber nicht.“
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