Trotz 370 vermeintlicher Minusstunden: AK holt 1.700 Euro für junge Reinigungskraft

Günter Kraft, Leiter des Bezirksstellenverbund Nord, Arbeitsrechtsexpertin Marianne Jany, die stellvertretende Bezirksstellenleiterin der AK-Bezirksstelle Horn | Foto: Schwameis
  • Günter Kraft, Leiter des Bezirksstellenverbund Nord, Arbeitsrechtsexpertin Marianne Jany, die stellvertretende Bezirksstellenleiterin der AK-Bezirksstelle Horn
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Sieben Tage die Woche und oft zehn Stunden pro Tag war eine junge Frau aus dem Bezirk Horn für ihren Arbeitgeber, eine Reinigungsfirma, im Einsatz – bis es ihr irgendwann zu viel wurde und sie ihren Job kündigte.
Sie habe mehr als 370 Minusstunden angesammelt, hieß es seitens ihres Arbeitgebers. Denn die Fahrtzeiten zwischen den bis zu sieben Reinigungsobjekten pro Tag würden nicht als Arbeitszeit zählen, so seine Begründung.
Diese Stunden solle sie nun in der Kündigungsfrist einarbeiten. Die junge Frau wandte sich Hilfe suchend an die AK-Bezirksstelle Horn.

Die Wegzeiten zwischen den Standorten sind als Arbeitszeit zu werten

Zum Glück hatte die junge Angestellte lückenlose Arbeitszeitaufzeichnungen geführt. Arbeitsrechtsexpertin Marianne Jany, die stellvertretende Bezirksstellenleiterin der AK-Bezirksstelle Horn, rechnete nach: „Dabei stellte sich heraus, dass die Frau nicht 370 Minusstunden gesammelt hatte, das Gegenteil war der Fall: Es waren sogar noch fast 70 Mehr- und Überstunden offen, die ihr zustanden. Die Wegzeiten zwischen den Standorten sind als Arbeitszeit zu werten. Außerdem fehlte in der Endabrechnung die Urlaubsersatzleistung für 30 Urlaubstage, die die Frau nicht konsumiert hatte.“ Die Intervention der AK beim Dienstgeber zeigte Wirkung: Mittlerweile hat die Frau fast 1.700 Euro nachbezahlt bekommen.
Leider konnte aufgrund der geltenden kollektivvertraglichen Verfallsfristen nur für eines der drei Jahre das ausstehende Geld nachgefordert werden. „Deshalb lohnt sich im Fall von Problemen wie nicht bezahlten Mehr- und Überstunden der rasche Weg zur AK – damit die Ansprüche nicht verfallen“, rät die Arbeitsrechtsexpertin.

Bilanz 1. Halbjahr 2019 – Bezirk Horn

Leistungen für unsere Mitglieder im Überblick
Beratungen: 2.251
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht 206.447 Euro
Davon Insolvenzvertretung: 3.964 Euro
Für die Mitglieder insgesamt erreicht: 454.629 Euro

Insgesamt hat die Bezirksstelle im 1. Halbjahr mehr als 450.000 Euro für ArbeitnehmerInnen der Region erreicht, sagt Bezirksstellenleiter-Stv. Marianne Jany. „Dazu zählen sowohl die Steuersparwochen als auch der Konsumentenschutz. Den größten Teil macht unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus.“ Insgesamt haben sich mehr als 2.250 Ratsuchende an die Bezirksstelle gewandt. „Das zeigt, wie wichtig wir als Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind“, sagt Jany. „Allein bei den Steuersparwochen konnten wir bei 289 Terminen mehr als 380 ArbeitnehmerInnenveranlagungen für unsere Mitglieder durchführen und für sie so fast 250.000 Euro vom Finanzamt zurückholen“, zieht sie Bilanz über die Vielzahl von Veranstaltungen, die von AK-ExpertInnen im Bezirk durchgeführt werden.

AK NÖ holte im ersten Halbjahr 26 Millionen Euro für Beschäftigte

76.549 ArbeitnehmerInnen hat die AK Niederösterreich in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt geholfen. „Für diese Mitglieder haben wir 26 Millionen Euro erkämpft“, erklärte AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser anlässlich der Halbjahresbilanz-Pressekonferenz der AK Niederösterreich im ArbeitnehmerInnenzentrum in St. Pölten. „Häufig ging es um Leistungen, die die ArbeitnehmerInnen erbracht haben, die aber nicht bezahlt wurden“, so Wieser. Besonders problematische All-in-Verträge beschäftigen derzeit die ExpertInnen der Arbeiterkammer. „Zwei Drittel der laufenden gerichtlichen Arbeitsrechtsfälle bei den Landesgerichten in NÖ betreffen Fälle, die über die AK Niederösterreich Rechtsschutz erhalten. Das zeigt ganz deutlich, dass unsere Mitglieder den Weg zu uns finden und unsere Leistungen in Anspruch nehmen“, so Wieser.
Top-Beratungsthemen: Lohn und Gehalt, Gehaltszettel, Endabrechnung, Einstufung
Unsere Mitglieder haben sich im ersten Halbjahr 2019 mit Fragen zu folgenden Themen an die Arbeits- und Sozialrechts-ExpertInnen der AK Niederösterreich gewandt:
• Lohn oder Gehalt plus Kontrolle Gehaltszettel oder Endabrechnung (Einstufungen, Bezahlung)
• Dienstgeber-Kündigung
• Einvernehmliche Auflösung
• Dienstvertrag/Dienstzettel
• Dienstnehmer-Kündigung
„Unsere Bezirksstellen bewähren sich als Informationsstellen und Verbündete unserer Mitglieder vor Ort. Durch kompetente MitarbeiterInnen in örtlicher Nähe ist ein niederschwelliges Angebot für unsere Mitglieder gewährleistet“, sagt die stellvertretende Bezirksstellenleiterin.

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