NEOS zum aktuellen Kinderbildungsmonitor
Bezirk Horn: Kaum Vereinbarkeit von Familie und Beruf
NEOS zum Kinderbildungsmonitor: Bezirk Horn ermöglicht kaum Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gräff: „Die ÖVP-Versprechen zur Kinderbetreuungsoffensive sind offenbar Luftschlösser.“
Der von Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) präsentierte Kinderbildungs- und Betreuungsmonitor stellt Niederösterreich kein gutes Zeugnis aus. Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (VIF-Konformität) ist NÖ insgesamt Schlusslicht: Bei Kindern bis zwei Jahren sind nur vier von zehn Betreuungsplätzen (41,6%) mit einem Vollzeitjob vereinbar. „Hier liegt der Bezirk Horn zwar mit 43,7 Prozent etwas über dem Landesmittel, hat aber zu 2022 Einbußen von 6 Prozentpunkten gegenüber den Bewohnern zu verantworten. Das geht definitiv in die falsche Richtung und ist kein gutes Signal an die Familien im Bezirk", so Matthias Laurenz Gräff, NEOS-Teamlead in Gars am Kamp.
Auch bei den über Dreijährigen schaut es im Bezirk düster aus. „Die Betreuungskapazität im Bezirk Horn liegt hier nur bei 7,9%, was einem Im-Stich-lassen der Familien gleichkommt", so Gräff, der einmal mehr das Waldviertel als besonders benachteiligt sieht: „Es scheint so, dass sich die ÖVP der Wählerstimmen sicher ist, denn es wird ihrerseits viel zu wenig unternommen, um die Bevölkerung im ländlichen Raum zu unterstützen." Dadurch ist auch eine berufliche Wahlfreiheit der Frauen vielerorts nicht gegeben.
Kritik von Collini
Kritik übt auch NEOS-Landesparteivorsitzende Indra Collini: „Die Untätigkeit der Landesregierung in den letzten Jahren müssen nun die Kinder und Eltern, aber auch die Betriebe, denen die Fachkräfte fehlen, ausbaden. Denn der Anteil der Betreuungsplätze, die mit der beruflichen Tätigkeit der Eltern vereinbar sind, ist zuletzt sogar gesunken. Klar ist auch: Je weiter weg Familien von Wien wohnen, desto weniger qualitätsvolle Kinderbetreuung gibt es." Einmal mehr fordert Collini mehr Anstrengungen in der Personalgewinnung – etwa durch mehr Kollegs – sowie einen Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz. Nur so lasse sich der Anteil an VIF-konformen Plätzen langfristig erhöhen.
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