Gemeinderanking Bezirk Imst: Kanalgebühren im Vergleich

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IMST (sz). Nach den Wasser- und Hundegebühren, dreht sich bei der dritten Folge unseres Bezirksblätter-Gemeinderankings alles rund um die Kanalgebühren.

Mindestgebühr
Prinzipiell sind die Gebühren und Abgaben, wie auch bei den Wassergebühren, autonom von den einzelnen Gemeinden festzusetzen. Eine Ober- oder Untergrenze gibt es nicht, jedoch gibt es von Seiten des Landes eine Mindestgebühr, falls die Gemeinden Unterstützung aus dem Gemeindeausgleichsfonds wollen. Diese Mindestgebühr liegt bei 2,115 Euro bei den laufenden Benutzungsgebühren und bei 5,41 Euro, die für den Anschluss zu entrichten sind.

Ein Niveau
Der Vergleich der 24 Gemeinden im Bezirk Imst zeigt, dass diese sowohl bei den Anschluss-, als auch bei den Benützungsgebühren, ein einheitliches Preisniveau haben. Die Preisschwankungen sind minimal, auffällige Ausschreitungen gibt es keine. Auf den ersten Blick schien sich die Stadtgemeinde Imst bei den Anschlussgebühren deutlich von den anderen abzuheben. Eine Nachfrage ergab aber, dass die angegebenen Gebühren von 9,60 Euro nicht wie in den anderen Gemeinden pro Kubikmeter Baumasse verrechnet werden, sondern pro Quadratmeter. Umgerechnet liegt demnach auch Imst in etwa dem selben Niveau wie die anderen Gemeinden, der mehrheitlich genau bei 5,41 Euro liegt.

Benutzungsgebühren
Auch bei den Benutzungsgebühren weichen die Steuersätze nur marginal ab. Obsteig ist mit 2,4 Euro die minimal teuerste Gemeinde, die billigsten Gebühren sind in Jerzens mit 1,99 Euro zu entrichten. Alle restlichen Gemeinden reihen sich zwischen den genannten Orten ein - die häufigst genannte Gebühr beträgt in den meisten Gemeinden übrigens genau bei 2,115 Euro.

Fazit: Fast alle Gemeinden nützen die Anspruchsmöglichkeiten aus dem Gemeindeausgleichsfond, halten sich aber an der vorgeschriebenen Untergrenze auf.

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