Hauptverhandlung am Bezirksgericht Telfs: Ex-Bgm. Opperer muss 1500,- Euro zahlen.
Ehemaliger Telfer Bürgermeister und ÖVP-Obmann Dr. Stephan Opperer soll Gemeinderätin Angelika Mader (Liste PZT) beschimpft haben, sie klagte wegen übler Nachrede und Beleidigung.
TELFS (lage). Eine verbale Auseinandersetzung am 24. 1. 2011 (ca. 19.30 Uhr) im ehemaligen Lokal „Essbar“ in Telfs hatte ein gerichtliches Nachspiel: Ex-Bürgermeister und Ex-ÖVP-Ortsobmann Dr. Stephan Opperer soll die amtierende Gemeinderätin und Obfrau des Überprüfungsausschusses Angelika Mader (Liste PZT) öffentlich beschimpft haben. Am Dienstag, 26. 7. 2011, war die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Telfs, Richter war Dr. Klaus Schwitzer.
Ex-Bgm. Stephan Opperer wurde dabei zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt, bzw. 1500 Euro. Die Hälfte (750 Euro) wurde bedingt nachgesehen auf die Dauer von 2 Jahren. Zusätzlich hat Opperer für die Verfahrenskosten von 200 Euro aufzukommen. Beide Parteien akzeptierten, das Urteil ist rechtskräftig.
Die Klägerin Angelika Mader schlug die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung und der Zahlung eines adäquaten Betrages von Opperer zugunsten einer Telfer gemeinnützigen Einrichtung aus. Mader ist der Ansicht, dass aufgrund von mehreren vorangegangenen Entgleisungen Opperers eine Verurteilung mehr Wirkung erzielen würde und sie frei von der Anschuldigung Opperers sein will, dass sie eine Lügnerin sei.
Die Entschuldigung Opperers "Es tut mir leid” wurde vom Richter als Milderungsgrund angeführt. Opperer weiter: "Es ist im Großen und Ganzen so vorgefallen, wie in den Akten vermerkt. Es ist nicht zu rechtfertigen, ich bitte um ein mildes Urteil.”
Zur Vorgeschichte: Laut Strafantrag soll Opperer Mader im Lokal laut beschimpft und die Worte „Schlampe“ und „Drecksau“ verwendet haben. Opperer kann - so gibt dessen Rechtsvertreter RA-Kanzlei Opperer-Schartner an - den genauen Inhalt der verbalen Auseinandersetzung nicht mehr nachvollziehen, inhaltlich sind die Ausführungen der Privatanklägerin zu den Äußerungen des Angeklagten allerdings außer Streit zu stellen.
Opperer erklärt, dass die betreffenden Äußerungen unrichtig sind, er widerruft diese, wird sie auch in Hinkunft nicht mehr tätigen. Er habe sich für sein Verhalten aufrichtig bei Mader entschuldigt, das soll Opperer auch schriftlich bereits getan haben, wie die Angeklagtenpartei angibt. Mader behauptet, die von ihr verlangte Entschuldigung habe in der Öffentlichkeit und auch persönlich nicht statt gefunden. Im Strafantrag war dann vom Vergehen der üblen Nachrede und der Beleidigung die Rede.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.