Brauchen Tiroler Bürgermeister bald "Fritz-Schutz?"

Bgm. Rudolf Nagl | Foto: M.Hassl

Unter dem reißerischen Titel Achtung: Untreue! Liste Fritz schützt Bürgermeister und Gemeinderäte! sorgt eine Aussendung zum Thema Gemeindeguts-Agrargemeinschaften für Aufsehen und erheblichen Ärger beim Axamer Bürgermeister Rudolf Nagl!

AXAMS (mh). Die Liste Fritz - Bürgerforum Tirol legte ein Gutachten von Univ. Prof Dr. Andreas Scheil zum Thema Gemeindeguts-Agrargemeinschaften in der Frage des Straftatbestandes der Untreue vor! Anlassfall für diese Aktivitäten war das Ergebnis der Verhandlungen in Axams, das für die Bürgerforum-Chefs einem Kuhhandel (Originalausdruck) gleichkommt.

Schutz statt Anklage

Originalzitat: Wir wollen die Bürgermeister und Gemeinderäte schützen und nicht anklagen. Wir haben heute alle mehr als 3.600 Bürgermeister und Gemeinderäte mit einem persönlichen Brief informiert. Wir haben, ausgehend vom Kuhhandel in Axams, anschauen lassen, ob einem Bescheid der Agrarbehörde blind zu vertrauen ist. Das jetzt vorliegende Gutachten stellt klar, dass ein Agrarbehörden-Bescheid kein Evangelium ist und dass Bürgermeister und Gemeinderäte um Schaden für sich selbst und die Gemeindebürger abzuwenden und um sich nicht dem Straftatbestand der Untreue auszusetzen, Einspruch erheben müssen!, sagen die Abgeordneten LA Fritz Dinkhauser und Dr. Andreas Brugger.

Berufungspflicht?

Ein Bürgermeister muss das Gemeindevermögen sorgsam verwalten und erhalten, er hat mit dem ertragsfähigen Gemeindevermögen unter geringstem Aufwand den größtmöglichen Nutzen herauszuholen. Fazit: Wenn mehr Kosten als Ertrag zu erwarten wären, müsste der Bürgermeister gegen den Bescheid berufen, so die Bürgerforum-Chefs weiter. Tut er das nicht, missbraucht er seine Vollmacht, das Vermögen der Gemeinde zu verwalten, der Gemeinde entgeht Gewinn und entsteht Schaden und er selbst begeht den Straftatbestand der Untreue! In diesem Fall würde laut Gutachten der Bürgermeister persönlich für den Schaden haften. Beträgt dieser mehr als 50.000 Euro, beträgt das Strafmaß nach Ansicht des Gutachters ein bis zehn Jahre Haft! Gutachter Prof. Andreas Scheil sieht auch die Gemeinderäte nicht aus der Verantwortung entlassen: Da geht es nicht um den oft strapazierten Dorffrieden, das ist eine haarscharfe Geschichte für die Bürgermeister! Gemeinderäte, die auf Fachleute und Kosten-Nutzen Rechnungen verzichten, sind wegen Anstiftung dran! Auch jeder Bürger kann Anzeige erstatten. Was in der Agrargemeinschaftsfrage auf Landesebene passiert ist, sind alles Amtsmissbräuche von jedem Beamten und von jedem Landesrat, der da mit getan hat. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage!

Ärger beim Bürgermeister

Der Ärger über diese Vorwürfe ist bei Bgm. Rudolf Nagl groß: Schon allein der Vorwurf eines Kuhhandels ist ungeheuerlich. Die Gemeinde hat mit der Agrargemeinschaft in keinster Weise selbst verhandelt. Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hat die Agrarbehörde des Landes das Verfahren auf Feststellung des Substanzwertes eingeleitet. Dort haben sich die zuständigen Experten mit der Causa befasst und sind zu einem Bescheid gekommen. Dieses Ergebnis wurde uns übermittelt und der Gemeinderat hat dieses einstimmig anerkannt. Ebenso wurde es von der Vollversammlung der Agrargemeinschaft mit großer Mehrheit zur Kenntnis genommen. Es gab für uns keinen Grund, der Landesbehörde Unobjektivität oder sonst etwas zu unterstellen. Wenn es so weit kommt, dass die Gemeindebehörde bei Feststellungen durch die zuständigen Behörden des Landes automatisch Berufung einlegen muss, dann hört sich doch alles auf!

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.