Nichtgolfer müssen auf Einkehr verzichten

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Labestation Stöttlalm am neuen Golfplatz fehlt die notwenige Widmung - Gemeindevorstand Rauch spricht von Schwarzbau

Die neuerbaute Stöttlalm am neuen Golfplatz in Mieming sorgt für Wirbel. Grund dafür ist, dass diese nur als Labestation für Golfer zugelassen ist.

MIEMING (mg). Die Betreiber des Golfpark Mieminger Plateau haben Fakten geschaffen, ohne rechtliche Grundlage. Dies insofern, als dass die Stöttlalm nicht wie vorgeschrieben als reine Labestation für Golfer genutzt wurde, sondern für jedermann offen stand. So gibt es auch heftige Kritik des Mieminger Gemeindevorstandes Josef Rauch: Da haben wir einen wunderschönen Schwarzbau. Seinerzeit haben wir einen Golfplatz mit Nebenanlagen beschlossen, die dem Golfbetrieb dienen. Von einem Bar- und Restaurationsbetrieb ist da hinten und vorne nichts drinnen gestanden.

Der Vorstand der Abteilung Bau- und Raumordnung, Dr. Karl Spörr erklärt zum Fall Stöttlalm in Mieming: So wie das Haus oben steht und es nach den rechtlichen Vorgaben genützt würde, wäre es kein Schwarzbau. Wenn es aber öffentlich zugänglich gemacht wird, ist es nicht astrein.

Der Geschäftsführer der Golfpark Mieminger Plateau GmbH Josef Knabl sagt auf Anfrage, dass man der Meinung gewesen ist, dass auf der Labestation sowohl Golfer, als auch Wanderer zu bewirten sind. Wir haben erst nachträglich festgestellt, dass wir auf der Sonderfläche Golfplatz, Nichtgolfer nicht bewirten dürfen, so Knabl.

Um nun einen rechtmäßigen Zustand herzustellen, bei dem auch Passanten einkehren dürfen, brauchen die Golfbetreiber eine Flächenwidmungsänderung. Möglich wäre es eine Sonderfläche Jausenstation zu machen. Wenn der Gemeinderat das widmen würde, dann gehört aber auch ein Bebauungsplan auf die Fläche, nicht dass es noch größer gebaut wird, als es jetzt schon ist, erklärt der Experte Dr. Karl Spörr.

Die touristische Nutzung der Stöttlalm auch für Wanderer und Mountainbiker ist für Spörr durchaus nachvollziehbar, allerdings wünscht er sich, dass die Betreiber davor ihre Pläne bekanntgeben und man nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Dass der Mieminger Gemeinderat diese Sonderflächenwidmung mehrheitlich erteilt ist derzeit anzuzweifeln. Bei der letzten Gemeinderatssitzung fühlten sich mehrere Mandatare schlichtweg vorgeführt von den Golfplatzbetreibern. Wenn man darum angesucht hätte, bin ich überzeugt, dass man ja gesagt hätte. Man muss aber mit offenen Karten spielen. Da haben wir jetzt einen Schwarzbau, das müsst ihr zur Kenntnis nehmen, so Gemeindevorstand Josef Rauch in der öffentlichen Sitzung.

Auch Gemeinderat Ulrich Stern betonte klar: Die Gemeinde darf sich in solchen Sachen nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Golfplatzgeschäftsführer Knabl wiederholt seine Sicht der Dinge: Im UVP-Bescheid stand nichts drinnen, dass wir nur Golfer bewirten dürfen. Ich war der Meinung was wir tun ist rechtens. Der öffentliche Zugang ist laut Knabl jetzt eingestellt und es werden nur die Golfspieler verpflegt. Von Seiten der Golfplatzbetreiber arbeitet man nun in Sachen Flächenwidmungsänderung. Es liegt jetzt an der Gemeinde, ob nur Golfer einen Kaffee trinken können, so Knabl abschließend.

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