Agrarkritiker ortet Gerichtsfehler
Das Landesgericht übernimmt offensichtlich ungeprüft einen Anwaltsfehler in einen Rekursbeschluss. Der Anwalt der Rekurswerber, das sind die Agrargemeinschaft Obermieming und 37 Anteilsberechtigte, verwechselte, ob wissentlich oder irrtümlich sei dahingestellt, einen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Agrar mit einem Bescheid. Der Verwaltungsjurist Bürgermeister Mag. Dr. Franz Dengg sah offensichtlich keinen Grund, gegen den Fehler seines Listenmitgliedes etwas zu unternehmen. Der Beschluss wurde rechtskräftig. Zum Schaden der Gemeinde Mieming, so der Mieminger GR Ulrich Stern.
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