Kommentar von Helmut Wenzel: Grünzone landet in der Grauzone
Wieder wandert ein Stück Grünzone der Agrargemeinschaft Obermieming, gewidmet als wertvolles Bauland, in den Privatbesitz eines Miemingers. Nichts spricht dagegen. Vorausgesetzt, das Geschäft ist korrekt, der Preis entspricht dem Verkehrswert und die Agrargemeinschaft ist berechtigt, die Immobilie zu veräußern. Geht es nach der Einschätzung von anerkannten Experten wie Andreas Brugger, so sind viele Deals in einer rechtlichen Grauzone abgewickelt worden. Laut Brugger verwalten die Agrargemeinschaften fremdes Vermögen, das früher der Gemeinde gehört hat. Sie sind verpflichtet, ihre Tätigkeit sorgfältig auszuüben und dürfen nichts verschenken. Die jüngste Debatte im Mieminger Gemeinderat hat gezeigt, dass die Mandatare mit ihren Fragen oft hilflos agieren. Weil noch immer klare Richtlinien und Grundlagen des Landes fehlen.
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