Doch kein Autorennen in Wien?
26-jähriger Lenker wurde enthaftet
Am Sonntagabend soll es zu einem illegalen Autorennen in der Innenstadt gekommen sein, bei dem eine unbeteiligte 48-Jährige starb. Beide Lenker bestreiten dies, sogar die Ermittler gehen nicht mehr von einem Rennen aus. Jetzt wurde der Tatverdächtige enthaftet.
WIEN/INNERE STADT. Sonntagabend, Schottenring, ein Mercedes und ein BMW an einer Ampel. Die beiden Autos stehen bei einer roten Ampel nebeneinander und rasen los, als die Ampel grün zeigt. Der Mercedes-Fahrer, ein 26-Jähriger, stoppt nicht bei der nächsten roten Ampel, sondern fährt weiter. Sein Verhalten wird fatal, denn er erfasst das Auto einer 48-Jährigen mit voller Wucht, sie stirbt einige Zeit später im Spital. Die BezirksZeitung berichtete.
Anfang der Woche wurde bekannt, dass der Fahrer nicht in Wien wohnhaft sei und als Tourist in der Hauptstadt unterwegs war – mehr dazu unten. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr. Nach seiner Vernehmung wurde erwartet, dass der 26-Jährige in der U-Haft sitzen wird. Doch am Mittwochnachmittag kam die Meldung, dass er enthaftet wurde.
Kein Autorennen gewesen?
Wie mehrere Medien berichten, habe der Mann laut eigener Aussage kein Wettrennen gefahren und das behauptete auch der zweite Lenker, ein 30-Jähriger, der als Zeuge vernommen wurde. Der entsprechende U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen, da das Gericht keine Fluchtgefahr sieht. Am Nachmittag konnte er die Justizanstalt Josefstadt verlassen.
Außerdem wurden keine weiteren Indizien gefunden, dass es sich tatsächlich um ein illegales Autorennen handelte. Gegen den 26-Jährigen wird jedoch weiterhin wegen Paragraf 81 Strafgesetzbuch (grob fahrlässige Tötung) ermittelt, was mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.
Tatverdächtiger darf Land verlassen
Der Mercedes-Fahrer war bisher unbescholten und lebt seit einigen Jahren in Belgien, heißt es. Da Belgien als EU-Staat mit Österreich ein ausgezeichnetes Rechtshilfeabkommen hat, darf der Mann somit in seine Heimat zurückkehren und dort den Fortgang des Verfahrens abwarten. Der 26-Jährige betreibt in Belgien ein namhaftes Restaurant und ist dort bestens integriert, heißt es am Donnerstag.
Seinen Reisepass muss er nicht abgeben, auch ein Gelöbnis, sich dem Fortgang des Strafverfahrens zu stellen, musste der Tatverdächtige nicht leisten. Grundsätzlich sei derartiges nicht vorgesehen, wenn keine Haftgründe gegeben sind.
Jetzt muss ein Sachverständiger klären, mit welcher Geschwindigkeit der Beschuldigte unterwegs war. Außerdem muss geklärt werden, inwieweit er die am Ring zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten hat. Wichtig ist es aus zu untersuchen, inwieweit die Straßen- sowie Sichtverhältnisse eine Rolle gespielt haben. Zur Unfallzeit regnete es nämlich sehr stark und die Sonne war bereits untergegangen.
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