Neue Novelle zum Fiakergesetz: Hitzefrei für Kutschenpferde
Laut einem neuen Maßnahmepaket dürfen Fiakerpferde ab 35 Grad nicht mehr angespannt werden.
INNERE STADT. Der Sommer steht schon in den Startlöchern und wird auch heuer wieder in der Stadt unerträglich heiße Tage mit sich bringen. Wenig erfreulich für Leute, in der prallen Sonne arbeiten müssen; aber nicht nur Menschen, sondern auch Tiere leiden unter der Hitze. Umso erfreulicher, dass Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) und der Umweltsprecher der Grünen, Rüdiger Maresch, nun endlich ein 7-Punkte-Paket zum Schutz der Fiakerpferde erarbeitet haben.
Wichtigste Maßnahme: Ab einer Temperatur von 35 Grad gibt es künftig für Fiakerpferde hitzefrei. "Besonders in Hinblick auf Hitzetage und Klimawandel muss auf die Gespannpferde mehr Rücksicht genommen werden", so Maresch. Die Einhaltung des neuen Punktes im Fiakergesetz wird von der Polizei in Zusammenarbeit mit der MA 65 kontrolliert.
Laut Sima und Maresch wurden bereits in den letzten Jahren die Fiakerplätze streng kontrolliert und müssen Schatten sowie einen Hydrant mit Wasserschlauch aufweisen. Bodenmarkierungen sollen Lage und Anzahl der Stellplätze festlegen und somit eine Überprüfung durch die unangekündigten Tierschutzkontrollen, die die MA 60 (Veterinärdienste und Tierschutz) bei den Standplätzen als auch in den Ställen durchführt, erleichtern.
Pferde werden nur noch jeden zweiten Tag angespannt
Ein weiterer Punkt des Maßnahmenpaketes zum Wohle der Pferde umfasst eine Verkürzung der Arbeitszeit: Die Tiere dürfen künftig nur mehr von 10 bis 21 Uhr unterwegs sein, also täglich eine Stunde kürzer als bisher und nur mehr jeden zweiten Tag angespannt werden. Außerdem müssen die Kutscher vor jedem Fahrtantritt die Gesundheit und die Einsatzfähigkeit der Pferde überprüfen und in einem Fahrtenbuch eintragen.
Auch auf das Wesen der Tiere wird in Zukunft eingegangen. Da sich nicht jedes Pferd als Zugtier eignet, dürfen künftig nur mehr solche als Fiakerpferd eingesetzt werden, die durch ihren "Ausbildungs-und Trainingszustandes nachweislich mit dem Einsatz als Fiakerpferd gut zurechtkommen". Die Persönlichkeit des Kutschers war bereits bei der letzten Novelle zum Fiakergesetz im Jahr 2011 Thema. Seit damals wird bei der Fiaker-Fahrdienstprüfung Augenmerk auf den Tierschutz gelegt und die Kutscher müssen in tierschutzrelevanten Aspekten sattelfest sein. Jetzt wird wieder nachjustiert neben dem regelmäßigen Füttern auch Dinge wie Schweifanbinden und die Auswirkungen des Tragens eines Maulkorbs kontrolliert.
Zur Sache
Derzeit gibt es in Wien 28 Fiakerbetriebe mit insgesamt 375 Pferden. Seit 2011 existiert ein Strafenkatalog, in dem die Höhe jeder Strafe - diese reichen von 140 Euro bis 3.500 Euro - festgelegt ist. Im vergangenen Jahr gab es neun tierschutzrechtliche Anzeigen bei Fiakerpferden.
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