Causa Teichtmeister
Wiener Burgtheater wird durch Gutachten entlastet
Ein durch das Kulturministerium in Auftrag gegebenes Gutachten in der Causa Teichtmeister entlastet das Vorgehen des Burgtheaters. Eine Arbeitsrechtsexpertin sieht bei den Führungsstrukturen im Bundestheaterkonzern keine Pflichtverletzungen. Optimierungsmöglichkeiten gibt es dennoch.
WIEN/INNERE STADT. Das Bundesministerium für Kunst (BMKOES) hat ein Gutachten beantragt, dass das Vorgehen des Burgtheaters in der Causa Florian Teichtmeister untersuchen soll. Am Montag, 13. Februar, wurde das Ergebnis bekannt. Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner sieht keine Pflichtverletzungen, spricht jedoch von Optimierungsmöglichkeiten.
In dem Gutachten wird festgehalten, dass sich das Burgtheater zum Zeitpunkt des Auftauchens der Gerüchte um einen damals nicht näher genannten Schauspieler „rechtlich von zwei unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen und dabei die übereinstimmende Rechtsauskunft bekommen hat, dass allein Gerüchte oder eine Verdachtslage nicht zur Setzung arbeitsrechtlicher Schritte berechtigen“.
Gespräche mit Mitarbeitern
Man habe notwendige Schritte gesetzt, dazu zählen eine anwaltliche Beratung, Gespräche mit Mitarbeitern, Ensemblevertretern und Betriebsräten über allfällige Wahrnehmungen in der Arbeitssphäre. Der Umstand, dass kein Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit festgestellt werden konnte und auch keine Bestätigungen für die behaupteten Verfehlungen im Privatbereich hervorkamen, habe die Handlungsmöglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung und bei der Ergreifung von arbeitsrechtlichen Schritten – etwa Suspendierung – erschwert, bestätigt das Gutachten.
Bezüglich der Informationsflüsse im Bundestheater-Konzern kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass es auf Basis der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie des vorliegenden Wissensstands zur Causa ebenfalls keine Pflichtverletzung war, von einer Information des Eigentümers und des Aufsichtsrats abzusehen. Das Kulturministerium hat vor diesem Hintergrund die Bundestheater-Holding beauftragt, die Informationspflichten innerhalb des Konzerns einer Prüfung zu unterziehen.
Eine Suspendierung Teichtmeisters wird im Gutachten klar in Frage gestellt. Auch habe das Burgtheater – laut einer strafrechtlichen Expertise – keine Möglichkeit gehabt, Akteneinsicht zu erlangen – weder direkt bei den Strafverfolgungsbehörden noch über Florian Teichtmeister selbst.
Aus dem Gutachten geht auch hervor, dass Seitens des Burgtheaters versucht wurde, Teichtmeister weniger häufig oder weniger prominent zu besetzen. Dagegen habe sich der Schauspieler mit der Androhung einer Klage gewehrt.
Verbesserungsbedarf bei Dokumentation
Neben der Entlastung des Burgtheaters kommt das Gutachten auch zu Schlussfolgerungen für Verbesserungen. "Es hätten weitere Schritte gesetzt werden können und es hätten insbesondere Optimierungsmöglichkeiten bei Dokumentation und Begleitung existiert, die in Zukunft genutzt werden sollten", so der Wortlaut.
"Das Burgtheater und die Bundestheater-Holding haben ihre Pflichten im Umgang mit dem Fall erfüllt – das heißt aber nicht, dass man nicht noch mehr hätte tun können. Wir werden deshalb eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die den Umgang mit schwerwiegenden Vorwürfen gegen Mitarbeiter des Bundestheater-Konzerns – welcher Art auch immer sie sein mögen – noch besser und professioneller zu gestalten", verspricht Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.
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