Brunner: Der Schutz der Umwelt darf nicht nur am Papier stehen
Grüne: Verfahrensrechte von Umweltorganisationen sichern die Anwendung des Umweltrechts
Wien (OTS) - "Österreich ist nach wie vor säumig, Umweltorganisationen und betroffene BürgerInnen in alle Umweltverfahren einzubinden", kritisiert die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner.
Mehr als zehn Jahre nach der Ratifikation der Aarhus-Konvention zur Information und Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Schutz der Umwelt stehen wesentliche Gesetzesänderungen noch an. Österreich wurde deswegen im Juni 2014 durch die Vertragsstaaten-Konferenz "verurteilt". Auch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich durch die Europäische Kommission, ebenfalls im Sommer 2014, änderte nichts an diesem Zustand.
"Anstatt endlich wirkungsvolle Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, verschwenden die Regierung und die Verwaltung ihre Ressourcen auf das Abstreiten der Umsetzungsverpflichtung vor dem Aarhus-Einhaltungsausschuss und den europäischen Organen", hält Brunner fest.
Mit heutigem Tag ist die Republik auch zur Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof geladen, wo es um die Mitwirkung der Umweltorganisationen in Wasserrechtsverfahren geht. Nach dem Wasserrechtsgesetz sind u.a. die Nutzung der Fließgewässer für die Energieerzeugung oder des Grundwassers - etwa für die Bewässerung von Gemüsegewächshäusern - zu prüfen. "Es ist sehr wichtig, dass 'die Umwelt' in diesen Verfahren eine Stimme hat und auch das Recht, Entscheidungen der Behörden von einem Verwaltungsgericht bzw. dem Verwaltungsgerichtshof prüfen zu lassen“, mahnt Brunner ein.
Minister Rupprechter hatte im Hearing des Umweltausschusses zur Umsetzung der Aarhus-Konvention am 26. Juni 2014 angekündigt, er werde sich dafür einsetzen, dass die entsprechend notwendigen Anpassungen bei den betroffenen Materien, wie das Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Abfallrecht, Luftgesetz, Umweltinformationsgesetz, zügig angegangen werden. Entsprechende Gesetzesinitiativen kündigte er ebenfalls an.
"Bisher wurde aber lediglich eine Novellierung des Umweltinformationsgesetzes auf den Weg gebracht. Beim Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz und dem Immissionsschutzgesetz-Luft warteten wir bisher vergeblich auf Ministerialentwürfe bzw. Regierungsvorlagen. Rupprechter und die Regierung nehmen lieber Rechtsunsicherheiten in Kauf, die auch zu Lasten der Kraftwerksbetreiber und anderer Projektwerber gehen, anstatt proaktiv eine europarechtskonforme Beteiligung der Umweltorganisationen in die Wege zu leiten", sagt Brunner.
Anlassfall für die heutige Verhandlung vor dem EuGH ist der wasserrechtliche Genehmigungsbescheid des Landeshauptmanns von Tirol für ein Wasserkraftwerk an der Ötztaler Ache vom 30.1.2013. Der Verwaltungsgerichtshof erbat eine Auslegung der Wasserrahmen-Richtlinie im Lichte der Aarhus-Konvention.
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