Mit „3 G“-Nachweis
Onlineregistrierung fällt bei Einreise aus vielen EU-Staaten
Bei der Einreise nach Österreich aus Ländern mit stabiler Infektionslage ist künftig keine Onlineregistrierung mehr nötig. Voraussetzung ist der „3 G“-Nachweis.
ÖSTERREICH. Mit mit einem „3 G“-Nachweis – einem negativen Testergebnis, Impfzertifikat oder Genesungszertifikat – ist ab Morgen, Donnerstag, das Ausfüllen einer „Pre-Travel-Clearance“ aus den meisten EU-Staaten nicht mehr notwendig. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch der APA mit. Die Onlineregistrierung bei Einreise aus Ländern mit stabiler Infektionslage ("Anlage A") muss nur mehr dann erfolgen, wenn kein „3G"-Nachweis erbracht werden kann. Der Nachweis muss binnen 24 Stunden nachgereicht werden.
Griechenland, Spanien und Italien
Zu den Ländern mit geringem Infektionsgeschehen („Anlage A“) zählen zahlreiche beliebte Urlaubsländer der Österreich. Auf Anlage A befinden sich derzeit die folgenden Staaten: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Zypern.
Personen, die einen Corona-Test erst nach Einreise in Österreich durchführen, müssen sich aber weiterhin im Voraus online registrieren. Die Regelung für die Einreise aus Risikostaaten („Anlage B1“) oder Virusvariantengebieten („Anlage B2“) bleibt hingegen unverändert. "Ich freue mich, dass die gute epidemiologische Lage zusammen mit mehr Impfungen es uns erlaubt weitere Erleichterungen für die Menschen zu schaffen", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch.
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