Schwere Rechtsbrüche in Deutschland und Österreich
Wie RT Deutsch und weitere Medien berichteten, wurde mehreren Journalisten beim G20-Gipfel nachträglich die Akkreditierung entzogen. ....
Auch in Österreich wird schwerer Rechtsbruch begangen
Der Bundespressedienst nimmt sich das Recht heraus Akkreditierungen abzulehnen!?
Der im Bundeskanzleramt beheimatete Bundespressedienst lehnt willkürlich Akkreditierungen ab und vergibt diese auch willkürlich, wie wir schon einige Male erleben mussten!
Oft wird die Sicherheitsüberprüfung (welche im übrigen unserer [SGB Mediengruppe] Ansicht nach rechtswidrig ist!) als Grund angegeben!? Aber auch die Tätigkeit als freier Journalist oder für kleine Medien werden als Ablehnungsgrund genannt, was klar ein Rechtsbruch und ein Verstoß gegen die Pressefreiheit ist!
Wir die SGB Mediengruppe haben deshalb kürzlich eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht, doch diese meinte ebenfalls rechtswidrig, dass das Vorgehen des Bundespressedienstes wohl korrekt sei!? Daraufhin haben wir Strafanzeige gegen die VA und den Pressedienst sowie namentliche Mitarbeiter beider eingebracht. Es besteht unserer Meinung nach klar der Verdacht des schweren Amtsmissbrauchs, der schweren Nötigung und des Verfassungsbruches (es gilt die Unschuldsvermutung)!
Jetzt bleibt abzuwarten wie die Justiz entscheidet und ob wir den Fall vor den VFGH bringen müssen!
Darüber hinaus nimmt sich das Bundesamt für Verfassungsschutz & Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie das Bundesministerium für Inneres das Recht heraus den Bundespressedienst dazu zu bringen Akkreditierungen nicht auszustellen bzw. zurückzuziehen / abzuerkennen auf Grund der Sicherheit ohne weitere Begründung.
Dies geschieht nicht selten erst vor Ort, wenn man einen „Sperrbereich“ betreten will oder gar schon drin ist!? Dann wird man von BVT Beamten dazu aufgefordert den Bereich zu verlassen bei sonstiger Festnahme … Dazu bekommt man noch einen Platzverweis, also darf sich 12 Stunden nicht im Umfeld von 100 Metern vom Veranstaltungsort aufhalten …
Auch das klare Rechtsbrüche, welche wir hier Aufzeigen wollen, da mehrere Beschwerden beim Minister für Inneres bisher unbeantwortet blieben!
Also ist Österreich was die Pressefreiheit betrifft auch keine „Insel der Seligen“!
E. Weber
Ganzer Bericht unter:
www.sgb-media.at
Sympolbild: E. Weber (c) 2017
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