Private Geschwindigkeitsanzeigen
Eigeninitiative nicht gefragt, Kritik an Verzögerungstaktik

Die IG Altpradl würde auch eine private Gechwindigkeitsanzeige einsetzen. | Foto: BezirksBlätter
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  • Die IG Altpradl würde auch eine private Gechwindigkeitsanzeige einsetzen.
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In der Reichenauer Straße soll eine Geschwindigkeitsanzeige die Verkehrssicherheit erhöhen. Diesen Wunsch der IG Altpradl untermauert sie mit der Bereitschaft zur Aufstellung einer privaten Geschwindigkeitsanzeige. Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist seit fast einem Jahr ausständig.

INNSBRUCK. Die Interessensgemeinschaft Altpradl (IG Altpradl) ist aufgrund der langjährigen Säumigkeit der Innsbrucker Politik und Behörden selbst initiativ geworden und forderte die Stadt bereits im Juli 2022 auf, entweder endlich permanente Geschwindigkeitsanzeigen entlang der stark vom Verkehr belasteten Reichenauer Straße bzw. ihrer Zubringerstraßen aufzustellen oder zumindest eine private Initiative zur Aufstellung auf Privatgrund zuzulassen. „Erst nach ca. 2,5 Monaten und mehrerer Urgenzen haben wir eine leider enttäuschende, weil ablehnende Antwort vom Innsbrucker Stadtmagistrat erhalten,“ so Norman Schadler von der IG Altpradl.

Zweifel an Rechtsansicht

"Angesichts der behördlichen Entfernungsbefugnis von eigenmächtig aufgestellten Geschwindigkeitsanzeigen auf Privatgrund ist es uns als rechtstreuen Bürgern nicht zumutbar, unsere Rechtsansicht, ob eine mobile Geschwindigkeitsanzeige auf Privatgrund gegen geltendes Straßenpolizeirecht verstößt, im Wege des Verwaltungsstrafverfahrens unter Androhung von Geldstrafen bis zu € 2.180 oder von Ersatzfreiheitsstrafen bestätigen zu lassen." Die IG Altpradl bezweifelt die Rechtsansicht des Innsbrucker Stadtmagistrats. „Geschwindigkeitsanzeigen sind kein Radargerät und können nur Geschwindigkeiten anzeigen. Wir haben daher Anfang November 2022 eine bescheidmäßige Feststellung der strittigen Rechtslage sowohl beim Innsbrucker Stadtmagistrat wie auch bei der Landespolizeidirektion Tirol (LPD Tirol) beantragt, da zudem nicht klar ist, welche Verwaltungsbehörde eigentlich zuständig ist,“ so Schadler.

IG Altpradl kämpft weiter für Geschwindigkeitsanzeige

Unzuständigkeit

Die LPD Tirol hat den Antrag wegen angeblicher Unzuständigkeit im Dezember 2022, allerdings ohne die vorgeschriebene Begründung, zurückgewiesen. Ende Dezember 2022 wurde eine Bescheidbeschwerde gegen die fehlerhafte Unzuständigkeitsentscheidung der LPD Tirol beim Landesverwaltungsgericht Tirol erhoben, auch mit dem Ziel einer Klärung der Zuständigkeitsfrage. „Mittlerweile spielen die Verwaltungsbehörden auf Zeit. Das Innsbrucker Stadtmagistrat hat nach über einem halben Jahr trotz mehrfachen Ersuchens immer noch keinen Bescheid erlassen,“ kritisiert Schadler den Umgang mit berechtigen Bürgeranliegen.

In der Reichenauer Straße befinden sich auch schulische Einrichtungen. | Foto: Schadler
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Geschwindigkeitsanzeige

Mittlerweile scheint die zuständige Verkehrsbehörde zumindest ihre ablehnende Meinung gegenüber einer dauerhaften Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige auf der westlichen Reichenauer Straße geändert zu haben. „Unser unermüdlicher Einsatz hat sich zumindest dahingehend gelohnt, dass nun auf Höhe Reichenauer Straße 48 bei der Haltestelle Mitterhoferstraße eine dauerhafte Geschwindigkeitsanzeige montiert wurde. Leider hätte diese in der Gegenrichtung deutlich mehr Sinn gemacht. Dort befinden sich nämlich PKW-Zu- und Ausfahrten und die Hauszugänge der angrenzenden Einzelwohnhäuser direkt auf die stark befahrene Straße bzw. teils direkt auf die Busspur bzw. das Straßenbahngleis. Zudem queren die Schüler an den Haltestellen vorwiegend diese Straßenseite, da sich die Bildungseinrichtungen auf der Südseite der Straße befinden,“ so Schadler abschließend.

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