Nach Kritik
Änderung des Bundesbaupakets im Bereich privater Eigenheime

Konkret fällt durch den Abänderungsantrag die Bedingung der "Zusätzlichkeit" weg (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Borin
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Nach massiver Kritik von Länderseite kommt Bewegung in das Wohn- und Baupaket des Bundes. Kärnten drängt auf notwendige weitere Anpassungen. Neben Darlehen sollen auch Zuschüsse möglich werden.

KÄRNTEN. "In einem ersten Schritt hat uns das Finanzministerium einen Abänderungsantrag zu den Häuslbauerdarlehen vorgelegt, womit die Chancen, dass wir Länder das Geld auch tatsächlich im Sinne der Bevölkerung einsetzen können, steigen", erklärt Kärntens Wohnbaureferentin Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig. "Wir müssen aber auf weitere Anpassungen drängen, um das praxisfremde Baupaket des Bundes umsetzbar zu machen."

Alte Regelung

Konkret fällt durch den Abänderungsantrag die Bedingung der "Zusätzlichkeit" weg. Die alte Regelung sah vor, dass die Bundesmittel nur für zusätzliche Bauvorhaben über dem Durchschnitt der Jahre 2022/2023 eingesetzt hätten werden können. Das hätte bedeutet, dass in Kärnten die ersten 213 Antragsteller auf eine Wohnbauförderung die Bundesförderung nicht beantragen hätten können, sondern erst der 214. Förderwerber.

31 Millionen Euro

Der Entfall der Zusätzlichkeit bedeutet nun, dass ab In-Kraft-Treten des Abänderungsantrags sofort das Bundespaket angeboten werden kann. "Was bleibt, ist das Faktum, dass es eine finanzielle Obergrenze gibt. Für Kärnten sind für 2024 und 2025 gesamt 31 Millionen Euro vorgesehen, womit sich gesamt nur 157 Förderfälle in diesen beiden Jahren ausgehen. Das ist weniger, als Kärnten pro Jahr zusichert", gibt Schaunig zu bedenken.

Schwierigkeit

Dazu kommt, dass das Bundespaket für Häuslbauer nur Darlehen oder Zinszuschüsse vorsieht. Beides hilft den Förderwerbern nicht dabei, die Eigenkapitalhürde der KIM-Verordnung zu überspringen. Deshalb sollte der Bund den Ländern die Möglichkeit geben, die anteiligen Landesmittel (Kärnten: 31 Millionen Euro) als Direktzuschüsse abzuholen und zusätzlich zu bestehenden Landesförderungen zu vergeben.

Rasche Änderung erforderlich

"Damit könnten wir in Kärnten zusätzlich zum Häuslbauerbonus des Landes für rund 1000 Förderwerberinnen und Förderwerber einen Bundesbonus über 30.000 Euro auszahlen, was deren Zugang zum Kreditmarkt massiv erleichtern würde“, so Schaunig. "Es ist positiv, dass die Länder, bei denen die Wohnbauförderung ja angesiedelt ist, nun endlich Gehör finden. Aber bitte nicht nur in homöopathischen Dosen, sondern so, dass die Schaffung von leistbarem Wohnraum und die Ankurbelung der Bauwirtschaft auch tatsächlich stattfinden", betont Kärntens Wohnbaureferentin. Wichtig sei nun, den Abänderungsantrag unter Einbindung der Bundesländer rasch noch einmal abzuändern, damit ein Nationalratsbeschluss im Mai möglich wird.

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