Corona Virus
Ausreisebeschränkung für Ortschaft Zlan

Die Verordnung für die Ortschaft Zlan gilt von 21. bis 26. März um 24 Uhr. | Foto: tommyandone/panthermedia
  • Die Verordnung für die Ortschaft Zlan gilt von 21. bis 26. März um 24 Uhr.
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Für die Ortschaft Zlan wird es aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz ab 21. März eine Ausreisebeschränkung geben. Die Verordnung endet am 26. März um 24 Uhr.


VILLACH LAND. Aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz wird es für die Ortschaft Zlan in der Gemeinde Stockenboi ab 21. März eine Ausreisebeschränkung geben. Laut dem Bürgermeister von Stockenboi, Hans-Jörg Kerschbaumer, spielen die Cluster in der Schule eine wesentliche Rolle für die Setzung dieser Maßnahme. Die restlichen 20 Ortschaften sind laut Kerschbaumer nicht betroffen. Bei der Ausreise muss ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigentests, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, oder eines PCR-Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, mitgeführt werden. Kontrolliert wird bei der Ausreise stichprobenartig.

Um den Bewohnern von Zlan die Möglichkeit zu geben, sich testen zu lassen, wird eine Teststation in der Ortschaft eingerichtet: Mehrzweckhaus Zlan, Zlaner Straße 100, 9713 Zlan. Die Verordnung endet am 26. März um 24 Uhr. Schülerinnen und Schüler der Volksschule im Ort sind im „Distance Learning“, zwei Klassen sind wegen Infektionen gesperrt. Auspendelnde Schülerinnen und Schüler brauchen einen negativen Test.

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