Budget für Kärntner Frauenhäuser beschlossen

Die Frauenhäuser sind rund um die Uhr besetzt und 79 Personen kümmern sich um die Hilfesuchenden. | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Sebastian Glabutschnig

Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz sieht seit dem Jahr 2007 die Bereitstellung von Frauenhäusern vor. Vier solcher Einrichtungen mit in Summe 80 Plätzen finanziert aktuell das Land. „In den Frauenhäusern finden Frauen, aber auch deren minderjährige Kinder, die der Gewalt von Angehörigen ausgesetzt sind, nicht nur eine vorübergehende Wohnmöglichkeit und damit Sicherheit, sondern auch Betreuung und Beratung“, so Sozialreferentin Beate Prettner. Ziel sei es, die Gewalterfahrungen zu bearbeiten und zu verarbeiten und den Frauen eine neue Lebensperspektive zu eröffnen. In der heutigen Regierungssitzung wurde der Budgetbedarf von 1,83 Millionen Euro für das laufende Jahr beschlossen.

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