Arbeiterkammer
Einreichfrist für Fahrtkostenzuschuss läuft aus
Bis 31. Oktober kann man noch Anträge für Fahrtkostenzuschuss und Mautkostenersatz bei der Arbeiterkammer Kärnten stellen.
KÄRNTEN. Bis 31. Oktober 2018 haben Arbeitnehmer noch die Möglichkeit einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss oder Mautkostenersatz bei der AK Kärnten zu stellen.
Das gilt für alle Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die mehr als fünf Kilometer vom Wohnsitz zum Dienstort pendeln.
Auch Lehrlinge und berufstätige Abendschüler haben Anspruch auf einen Zuschuss.
Nähere Informationen erhält man unter www.arbeitnehmerfoerderung.at oder unter der Telefonnummer 050 477-4003.
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