Nun auch in Krankenhäusern
Ende der Maskenpflicht am 30. April

Die FFP2-Maskenpflicht, die noch in Arztpraxen und Krankenhäusern aufrecht ist, wird am 30. April beendet. | Foto: stock.adobe.com/Symbolfoto
  • Die FFP2-Maskenpflicht, die noch in Arztpraxen und Krankenhäusern aufrecht ist, wird am 30. April beendet.
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  • hochgeladen von Viktoria Koberer

Mit dem Ende der Maskenpflicht am 30. April werden nun auch die letzten bestehenden Corona-Maßnahmen aufgehoben. Die österreichische Bundesregierung will bis 30. Juni dann jedenfalls wieder in den Regelbetrieb übergehen.

KÄRNTEN. Die letzten Corona-Maßnahmen, die uns bis jetzt in Österreich noch begleiten, werden nun demnächst aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht, die noch in Arztpraxen und Krankenhäusern aufrecht ist, findet ihr Ende am 30. April.

Maskenpflicht von Infektionsgeschehen abhängig

Danach sind weder Patienten noch Besucher und auch das Personal in diesen Einrichtungen verpflichtet, Masken zu tragen. Sollte jedoch das Infektionsgeschehen negativ entwickeln, dann kann die Maskenpflicht kurzfristig an betroffenen Standorten durchaus wieder eingeführt werden.

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