Kärnten ist für die Vogelgrippe gerüstet
Sollte Vogelgrippe-Fall auftreten steht Kärntens Krisenplan. Übertragung über Vorarlberg nach Kärnten unwahrscheinlich, diese Vogelroute nach Süden geht nicht über Kärnten.
Auch in Kärnten verunsichert der Vogelgrippe-Fall die Geflügelbetriebe und Konsumenten. „Wir haben einen Krisenplan, der sofort in Aktion tritt, wenn ein Fall auftritt. Doch ist eine Übertragung von Vorarlberg nach Kärnten sehr unwahrscheinlich, weil der Vogelzug nach Süden nicht über Kärnten erfolgt, sondern vom westlichsten Bundesland direkt in den Süden führt“, so Agrarlandesrat Christian Benger. Man könne jedoch die Vogelgrippe auf Grund anderer Flugrouten nicht ausschließen, daher sei Kärnten gewappnet. Wird ein toter Wildvogel in Kärnten gefunden, erfolgt eine sofortige Untersuchung und tritt bei einem bestätigten Vogelgrippe-Fall der Krisenplan in Kraft.
Vogelgrippe Kriesenplan
Ein Betrieb muss gänzlich geräumt werden und desinfiziert, sollte ein Vogelgrippe-Fall auftreten. Um den Betrieb wird dann eine 3-Km-Sperrzone errichtet, innerhalb dieser die Amtstierärzte jeden Betrieb mit Geflügel untersuchen. Außerdem tritt die Geflügelpestverordnung des Bundes in Kraft, die eine Stallpflicht vorsieht für Hausgeflügel und andere Vögel, die als Haustiere gehalten werden. „Das ist ein Schutz, um die Ausbreitung einer Vogelgrippe zu verhindern. Unsere Geflügelbauern sind angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten: auffällig ist, wenn die Tiere Futter oder Wasser verweigern, oder verformte Eier legen. In diesem Fall ist sofort die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu informieren“, so Benger.
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