Kärnten
Land schnürt zweites Unterstützungspaket für Tourismusverbände

Insgesamt sind für das Unterstützungspaket 320.000 Euro vorgesehen. | Foto: Pixabay/martaposemuckel (Symbolbild)

Das Tourismusreferat Kärnten hat ein zweites Unterstützungspaket für Tourismusorganisationen geschnürt. Das Land übernimmt dabei bis zu 75 Prozent der Lohnkosten, wenn bis Ende der Wintersaison der Personalstand nicht vermindert wird.

KÄRNTEN. Bereits der Lockdown im Frühjahr hat die gesamte Tourismusbranche hart getroffen. Durch den Wegfall der Nächtigungen nun auch im November und Dezember stehen die Tourismusbetriebe erneut vor Liquiditätsengpässen. Dadurch fehlen den örtlichen Tourismusorganisationen auch die Erträge aus den touristischen Abgaben. „Verschärfend kommt noch dazu, dass sie die Covid19-Kurzarbeit nicht in Anspruch nehmen können“, erläutert Tourismusreferent Landesrat Sebastian Schuschnig und stellt weiter fest: „Damit sie die Mitarbeiter trotz der massiven Mindereinnahmen halten können, ist wiederholt – wie im Frühjahr – eine Unterstützung seitens des Landes nötig.“

Fachkräfte sichern

Die Unterstützung ist für drei Monate vorgesehen und mit insgesamt 320.000 Euro dotiert. „Es geht jetzt vor allem darum, rasch und unbürokratisch zu helfen und die Planbarkeit für die Organisationen zu schaffen. Wir unterstützen die Tourismusverbände drei Monate lang in der Wintersaison und sichern so qualifizierte Fachkräfte. Denn, der Personalabbau wäre gerade jetzt ein fataler Fehler. Unsere Fachkräfte sind unentbehrlich und erfolgsentscheidend für den Tourismus“, betont Schuschnig.

50 bis 75 Prozent Förderung

Durch das Unterstützungspaket II leistet das Land einen Zuschuss von mindestens 50 Prozent bis zu 75 Prozent zu den Lohnkosten. Die Förderung wird abhängig vom Anteil der nächtigungsbezogenen Einnahmen am Gesamtbudget des Tourismusverbandes erfolgen. „Damit sorgen wir dafür, dass gerade jene Verbände, die durch den Rückgang der Nächtigungen besonders hart getroffen sind, die nötige Unterstützung erhalten“, hält Schuschnig fest. Gleichzeitig sollen die Mitarbeiter abgesichert werden. Die Förderung wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass bis Ende der Wintersaison der Personalstand nicht vermindert wird.

Die Förderrichtlinien werden morgen, Dienstag, im Anschluss an die Regierungssitzung auf der Homepage des Landes Kärnten veröffentlicht.

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