Urteil verkündet
Lebenslang und Einweisung nach Doppelmord in Villach

Die 38-jährige Frau musste sich am Freitag vor Gericht verantworten. | Foto: MeinBezirk.at
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Die Tragödie ereignete sich am 29. Jänner 2022 in Villach: Die Rumänin soll die Ex-Lebensgefährtin ihres Geliebten und späteren Ehemann und deren Sohn vorsätzlich überfahren haben. Beide erlagen ihren schweren Verletzungen. Am Freitag fand der Prozess am Landesgericht Klagenfurt statt. Am Abend wurde das Urteil gefällt: Die Frau wurde einstimmig schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe plus Einweisung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

VILLACH. Wegen des Verbrechens des Mordes muss sich heute eine Rumänin am Landesgericht Klagenfurt vor Geschworenen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 38-Jährigen vor, "vorsätzlich getötet zu haben", indem sie "mit ihrem Pkw auf die am Fahrbahnrand gehenden Personen beschleunigend zugefahren" sei, so dass es bei einer "Geschwindigkeit von etwa 60 Stundenkilometern zur frontalen Kollision" des Wagens mit den beiden Fußgängern gekommen sei. 

Aus Fenster gesprungen

Geld und Prestige waren der Angeklagten laut Staatsanwältin Ines Küttler das Wichtigste. Daher sah sie ihre große Chance, als sie den wohlhabenden, austro-kanadischen Schiffsoffizier auf einer Kreuzfahrt kennenlernte. Erst im Verlauf der Affäre soll sie erfahren haben, dass ihr Geliebter eine Familie in Villach hat. Auf diese entwickelte sie laut Anklageschrift einen großen Hass und soll sogar in einer Nachricht geschrieben haben: "Der Bastard (der fünfjährige Sohn, Anm.) wird sterben." Weiters soll sie gefordert haben, als Alleinerbin in seinem Testament eingesetzt zu werden. "Von Beginn der Beziehung an zeigte sich, dass die Angeklagte gewalttätig ist, sie hat ihn immer wieder attackiert und wurde mehrfach von der Polizei abgeführt. Der Mann ist sogar einmal in Panik aus dem Fenster gesprungen", so Küttler. Dennoch sind die beiden den Bund der Ehe eingegangen, die Ehe wurde im November 2021 annulliert. 

Auf diesem Scooter war der Fünfjährige unterwegs, als er überrollt wurde. | Foto: MeinBezirk.at
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"Idealer Plan"

Die Angeklagte soll sich über verschiedene Tötungsarten und über Milderungsgründe vor Gericht informiert haben. Küttler: "Sie hat sich dann ein neues Auto gekauft, die Gegend ausgekundschaftet und den idealen Tatort ausfindig gemacht, sich in ein Zimmer eingemietet und hat dann auf die späteren Opfer gewartet. Tatsächlich kamen die beiden fünf Minuten später, der Fünfjährige auf seinem Scooter. Die Angeklagte überrollt zuerst das Kind und überfährt dann die Mutter. Sie hatten auf diesem schmalen Straßenstück keine Chance, auszuweichen. Sie sind an Ort und Stelle gestorben." Danach habe sie versucht, sich selbst mit einem Messer zu töten. Küttler: "Das Verfahren wird zeigen, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung hat, die sie sehr gefährlich macht." 

"Kein längerfristiger Plan"

Pflichtverteidiger Michael Hirm, der die Angeklagte seit eineinhalb Jahren begleitet: "Die Angeklagte wird bei ihren bisherigen Angaben bleiben, sie wird den Tötungsvorsatz nicht bestreiten und ein reumütiges Geständnis abgeben." Mittlerweile sollte auch Krankheitseinsicht gegeben sein, so dass sie sich gegen die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht wehren werde. Die Anklagebehörde vertrete "die extreme Position, dass es sich bei der Angeklagten um eine eiskalte, monströse Mörderin handelt." Es sei kein längerfristiger Plan, sondern eine spontane Idee gewesen - im Bezug auf das Ausmaß der Schuld und der Strafe ein wichtiger Aspekt. Der Strafrahmen: Zehn bis 20 Jahre oder lebenslänglich. 

Zahlreiche Menschen bekundeten ihr Beileid am Tatort. | Foto: MeinBezirk.at
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Mehrere Wegweisungen

Die Beziehung sei eine "Hochschaubahn der Gefühle" gewesen, die von mehreren Wegweisungen beider Partner begleitet war, so der Pflichtverteidiger in seinem Eröffnungsplädoyer. Sie habe ihren Partner auf einen Podest gehoben, um einen sozialen Aufstieg zu bekommen. Er habe sie aber immer wieder gedemütigt, schlecht behandelt. "Offensichtlich wurde die Persönlichkeitsstörung meiner Mandantin durch die Beziehung immer weiter getrieben." Die Vorgeschichte sei keine Rechtfertigung, aber eine mögliche Erklärung für die Umstände, die man im Beweisverfahren berücksichtigen sollte.

Kind war im Weg

Die Angeklagte gibt auf Nachfrage des Richters, Manfred Herrnhofer, an, sich im Sinne der Anklage schuldig zu fühlen. Sie gab an, den Tatort zu kennen, weil ihr ehemaliger Mann sie oft dort vorbeigeführt hatte, wenn sie auf dem Weg zu einem Restaurant waren. Er habe ihr auch gesagt, wo die späteren Opfer wohnten. Die Rumänin schildert den Tathergang: "Ich wollte an diesem Tag mir ihr (dem späteren Opfer, Anm.) reden. Während ich von Bregenz nach Villach gefahren bin, bin ich wütend geworden, weil ich bereits ahnte, dass sie mit mir nicht reden wird wollen." Auch vor Ort sei sie sich sicher gewesen, dass die Frau nicht mit ihr reden wird wollen.  "Als ich sie und das Kind sah, habe ich Gas gegeben und sie überfahren. Danach habe ich mich so schuldig gefühlt, dass ich mir die Kehle aufschneiden wollte." Das Kind sei im Weg gewesen, hätte "ich das Kind verpasst, hätte ich die Frau auch verpasst". In dem Moment habe es für sie keine Rolle gespielt. "Es tut mir leid, hauptsächlich wegen des Kindes." 

Nach Tat: Wollte in Urlaub fliegen

Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sie habe die Tat über einen längeren Zeitraum geplant, die GPS-Daten des späteren Tatorts sogar gespeichert, sagt die Angeklagte: "Die Daten habe ich gespeichert, um von Bregenz dorthin zu kommen. Aber nicht mit dem Vorsatz, sie zu töten." Zu verschiedenen Tötungsdelikten und Unzurechnungsfähigkeit recherchiert habe sie aus reiner Neugier. Der Plan, nach der Tat nach Laibach zu flüchten, um von dort aus nach London auf Urlaub zu fliegen, sei nicht aufgegangen. 

"Habe ihr Beziehung versprochen"

Der Ex-Mann der Angeklagten, ein Schiffsoffizier, sagte heute als Zeuge aus. Er war mit dem Opfer etwa acht Jahre liiert, man habe zum Schluss zwar noch in einer Wohnung gelebt, die Beziehung sei aber beendet gewesen als er die Angeklagte kennengelernt hatte. "Nach Ende der Kreuzfahrt haben wir uns noch einmal in Wien getroffen und ich bin davon ausgegangen, dass sie nach Rumänien zurückkehren wird. Ich habe ihr aber eine Beziehung versprochen. Wir hatten jedoch kein Wiedersehen vereinbart." Er gab, an auch gute Momente in der Beiehung erlebt zu haben. "Die schlechten waren allerdings von Gewalt gegenüber mir geprägt." Es habe ihr nicht gefallen, "dass der Fünfjährige und meine erwachsene Tochter in meinem Testament" seien. Er gab an, Angst in der Beziehung gehabt zu haben. 

Urteil am Freitagnachmittag 

Am Freitagnachmittag kurz vor 17 Uhr fiel dann das Urteil: Die Frau wurde einstimmig schuldig gesprochen. Sie wurde zu lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine forensische Einrichtung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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