Corona-Virus
Mitgliedsbeiträge von Freizeitdienstleistungen entfallen

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge kann für einen gewissen Zeitraum gestoppt werden. | Foto: Pixabay/5132824
  • Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge kann für einen gewissen Zeitraum gestoppt werden.
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Aufgrund der massiven Einschränkungen im Freizeitbereich haben Konsumenten von Dauermitgliedschaften oder Freizeitdienstleistungen die Möglichkeit, die Zahlung von Beiträgen - solang die Beschränkungen aufrecht bleiben - einzustellen.

KÄRNTEN. Anbieter von Fitnessstudios, Personal Trainings und Sportkursen können aufgrund der aktuellen Situation ihre Leistungen nicht mehr erbringen. Für Konsumenten von Dauermitgliedschaften oder Freizeitdienstleistungen entfällt für den entsprechenden Zeitraum der Beitrag. Die bereits geleisteten Zahlungen können somit zurückgefordert werden. „Die Kunden müssen den Anbieter aber schriftlich darüber informieren, dass sie z.B. das Lastschriftverfahren stoppen, da ansonsten Gebühren anfallen.“, erklärt Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten. Verbrauchern steht es jedoch frei, von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutschein-, oder Gutschriften-Lösungen zu akzeptieren. Anzumerken sei hierbei, dass Gutscheine nicht insolvenzgesichert sind und Inhaber von Gutscheinen, im Falle einer Insolvenz, auf die Insolvenzquote verwiesen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die AK-Konsumentenschützer unter der Nummer 050 477-2000.

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