Verkehrsrowdies
Verschärfte gesetzliche Maßnahmen traten in Kraft

Mehr Handhabe für die Exekutive bietet die Gesetzesnovelle seit Samstagmitternacht. | Foto: MeinBezirk.at
  • Mehr Handhabe für die Exekutive bietet die Gesetzesnovelle seit Samstagmitternacht.
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Seit Samstagmitternacht ist die in Kärnten erarbeitete und in Wien verhandelte Novelle des Kraftfahrgesetzes, mit der Autos von Verkehrsrowdies sofort und ohne technische Kontrolle bis zu 72 Stunden stillgelegt werden können, in Kraft.

WIEN/KLAGENFURT. Am Donnerstag erst hatte der Bundesrat das Gesetz mit breiter Mehrheit abgesegnet, gestern erfolgte die Kundmachung durch den Bundespräsidenten und die Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler.

"Vor Exzessen schützen"

„Wir konnten erreichen, dass diese Novelle jetzt im Eilzugstempo beurkundet wurde und auch bereits am ersten Wochenende des illegalen Tuningtreffen zum Einsatz kommt. Die Verschärfungen werden ab heute von der Exekutive angewendet, um die Kärntnerinnen und Kärntner vor drohenden Exzessen zu schützen“, so Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig, der hinsichtlich des Vollzuges mit der Landespolizeidirektion und den Behörden in Abstimmung ist.

Restriktive Vorgehensweise

Bereits am vergangenen Dienstag wurde bei einem Runden Tisch in der Landesregierung eine einheitliche Anwendungslinie mit den Behörden besprochen. „Die Behörden werden verhältnismäßig, aber restriktiv vorgehen. Bei absichtlicher Belästigung durch Lärm oder Gestank werden aber Autos auch bis zur maximalen Zeitspanne von drei Tagen stillgelegt“, bekräftigt der Landesrat.

Stillegen für 72 Stunden

Durch die Novelle des Kraftfahrgesetzes kann künftig bei gefährlichem Verhalten, wie enormen Anfahrbeschleunigungen, Kreiseln des Fahrzeugs um die eigene Achse oder Driften, eine Unterbrechung der Fahrt für bis zu 72 Stunden erfolgen. Das kann etwa durch die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder der Kennzeichentafeln, aber auch das Anlegen von technischen Sperren erreicht werden. Dazu reicht die Wahrnehmung der Sicherheitsorgane aus. „Diese Maßnahme kann nun also unmittelbar, ohne langwierige technische Kontrolle, erfolgen. Ein schnelles Einschreiten der Polizei wird möglich“, unterstreicht Schuschnig. Zusätzlich können Fahrzeuge sofort aus dem Verkehr gezogen werden, die mit Einrichtungen ausgestattet sind, die offensichtlich nur dazu dienen, Fehlzündungen oder Stichflammen zu erzeugen.

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