Aufgrund neuen Gesetztes
Volksbegehren in Kärnten werden digital

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Landeshauptmann Kaiser: "Eine lebendige Demokratie lebt von Teilnahme". Das neue Kärntner Volksbegehrensgesetz ermöglicht digitale Abgabe von Unterstützungserklärungen und digitale Eintragungen.

KÄRNTEN. "Zukünftig werden mit dem neuen Kärntner Volksbegehrensgesetz die Leistung von Unterstützungserklärungen sowie die Unterzeichnungen von Landes-Volksbegehren digital möglich", erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser nach der Regierungssitzung. Mittels Beschluss des Regierungskollegiums wurde die geplante Neufassung des Kärntner Volksbegehrensgesetzes beschlossen und diese in einem nächsten Schritt an den Landtag weitergeleitet.

Mittels Handysignatur

Möglich wird die Unterstützung von Landes-Volksbegehren dann mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. "Eine lebendige Demokratie lebt von einer möglichst breiten Teilnahme der Bevölkerung. Mit der kommenden ‚Digitalisierung‘ von Landes-Volksbegehren erleichtern wir diese Teilhabe maßgeblich", erklärt Kaiser. Das Gesetz soll geplant ab 1. Juni diesen Jahres in Kraft treten. Bei Anträgen zu Volksbegehren ab diesem Zeitpunkt ist die Leistung von Unterstützungsanträgen und Unterschriften digital möglich.

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