SPÖ legt Plan für Flüchtlingspolitik vor

Landeshauptmann Peter Kaiser und die SPÖ will mit sieben Punkten Österreich in der Flüchtlingsfrage entlasten
  • Landeshauptmann Peter Kaiser und die SPÖ will mit sieben Punkten Österreich in der Flüchtlingsfrage entlasten
  • hochgeladen von Gerd Leitner

KÄRNTEN. In vielen Gesprächen hat Landeshauptmann Peter Kaiser die "Sehnsucht nach Orientierung wahrgenommen, sagt der Flüchtlingsreferent zum Jahresauftakt des Renner Instituts. Dieser Sehnsucht will die SPÖ nun mit einem Aktionsplan mit sieben Punkten nachkommen. Es sei eine Handlungsanleitung, um die Situation in Österreich zu entschärfen. Kaiser: "Ich nehme die Ängste und Bedenken der Menschen ernst."

5.000 Asylwerber würden sich derzeit in Kärnten befinden - eine Quote von 98 Prozent. "120 Personen fehlen auf die Erfüllung der Quote", lässt Kaiser wissen.

Die sieben Punkte der SPÖ:

1. Asyl kann nur in Hot Spots der EU beantragt werden:
Diese sind an den EU-Außengrenzen und entlang der Fluchtroute einzurichten. Asyl darf ausschließlich in diesen Hot Spots beantragt werden. Sollten Flüchtlinge außerhalb aufgegriffen werden, sind sie unverzüglich in den nächstgelegenen Hot Spot zu überführen.

2. Rückführungsabkommen:
Derzeit gibt es unter den EU-Mitgliedsstaaten noch immer unterschiedliche Listen mit Ländern, mit denen die EU oder die jeweiligen Staaten Rückführungsabkommen haben. Außen- und Innenministerium sind gefordert, sich unverzüglich mit Amtskollegen in der EU auf eine einheitliche aktuelle und umfassende Liste von Staaten zu einigen.

3. Mehr Tempo bei Asylverfahren:
Es ist absehbar, dass durch die hohen Antragszahlen ein Rückstau an Verfahren entstehen wird. Im Jahr 2015 wurde nur ca. ein Drittel der Asylanträge auch tatsächlich abgearbeitet. Innenministerin Mikl- Leitner ist gefordert, für mehr Tempo und gemeinsam mit Außenminister Kurz für schnellere Abschiebungen nach negativem Entscheid zu sorgen.

4. Einheitliche Asylstandards in Europa:
Auf Ebene der zuständigen Minister sind einheitliche Asylstandrads für die EU- Mitgliedsstaaten festzulegen. Es muss für Kriegsflüchtlinge überall vergleichbare Bedingungen (Chancengleichheit) geben – das reicht von der Art der Unterbringung, über die Dauer der Asylverfahren bis hin zur finanziellen Unterstützung für Flüchtlinge im Asylverfahren und danach bei positivem Bescheid. Zusätzlich muss europaweit gesetzlich geregelt werden, dass ein Flüchtling, der einem Land zugewiesen wird und dort Sozialleistungen in Anspruch nimmt, nicht in ein anderes Land seiner Wahl weiterreisen kann – tut er das doch, müsste es klare Abschiebebestimmungen (in sein Asylland) geben.

5. Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge:
Es mehren sich Meldungen von Vor- bzw. Unfällen Einheimischer mit Flüchtlingen – vor allem mehren sich Unfälle zwischen heimischen Autofahrern und Asylwerbern auf Fahrrädern. Das Problem dabei: Asylwerber sind nicht haftpflichtversichert. Da die meisten mittellos sind, bleiben die Geschädigten auf ihren Forderungen bzw. dem Schaden sitzen. Hier ist die Innenministerin gefordert, gemeinsam mit einem Versicherungsunternehmen ein entsprechend praktikables Modell zu erarbeiten.

6. Umstellung der Grundversorgung auf Sachleistungen,
soweit dies möglich ist.

7. Talente-, Befähigungsprüfung:
Höhere Qualifizierungen von Flüchtlingen sind zu prüfen und für eine entsprechende Tätigkeit in Österreich anzuerkennen – nötigenfalls müsste es die Möglichkeit zu kurzen Ergänzungsstudien oder Aufschulungen geben.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.