AK Kärnten
Mit Thomas Cook Reisende sollten Ansprüche schnell anmelden
Reisende die bei Thomas Cook gebucht haben sind abgesichert, informiert die Arbeiterkammer Kärnten. Ansprüche sollten innerhalb von acht Wochen angemeldet werden.
KÄRNTEN. Wer gerade im Urlaub ist, den er bei Thomas Cook gebucht hat, muss sich keine Sorgen über die Rückreise machen, betont die AK Kärnten. Denn notwendige Aufwendungen für die Rückreise sind durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters abgedeckt.
Auch wenn das Hotel noch einmal den Zimmerpreis verlangt, kann man die Summe, die beim Reiseveranstalter bezahlt wurde, zurückfordern, erklärt Daniela Seiß vom AK-Konsumentenschutz.
Für Insolvenz abgesichert
Laut EU-Richtlinien müssen europäische Reiseveranstalter für den Fall einer Insolvenz abgesichert sein. In Österreich ist der Insolvenzabwickler die AWP P&C S.A. Im Normalfall wurde Reisenden bei der Buchungsbestätigung ein sogenannter Sicherungsschein mit übermittelt. In diesem ist das Versicherungsunternehmen für den Sicherungsfall angegeben.
Wichtig für Kunden
Die Insolenz von Thomas Cook berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Stornierungen sind daher nur gegen die Zahlung der vereinbarten Stornogebühr möglich.
Wen schon eine Anzahlung geleistet wurde, jedoch nicht sicher ist ob die Reise stattfindet, ist der Reisende nicht verpflichtet den Restbetrag zu übermitteln. Wenn die Reise abgesagt wird, kann man zudem die Anzahlung bzw. den Gesamtbetrag zurückverlangen, informiert Seiß.
Frist einhalten
Die AK Kärnten rät dazu alle Ansprüche, wie die Rückzahlung des Reisepreises oder entstandene Zusatzkosten vor Ort, so rasch wie möglich beim Versicherungsunternehmen oder der Bank anzumelden. Mehr als acht Wochen ab Insolvenzanmeldung sollten dabei nicht verstreichen.
Bei Fragen kann man sich an die AK-Konsumentenschützer unter der Telefonnummer 050 477-2000 wenden.
Insolvenzabwickler Österreich
AWP P&C S.A.Pottendorfer Straße 23-25
1120 Wien
Telefon: +43 1 525 030
Fax: +43 1 525 03 999
E-Mail: service@allianz-assistance.at
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