"Google Fonts"
Unternehmen bekommen Abmahnungen zugeschickt

Symbolbild, Google Fonts. | Foto: stock.adobe.com/at/monticellllo
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Abmahnungen wegen Google Fonts: Seit Juli sind laut Angaben der Wirtschaftskammer Kärnten massenweise Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts auf Webseiten im Umlauf. Konkret wird von den Website-Betreibenden 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz für das Einschreiten eines Rechtsanwalts verlangt.

KÄRNTEN. Viele Unternehmer wundern sich in Österreich zur Zeit: Es werden Abmahnungen an Unternehmen ausgeschickt, welche die Schriftarten von Google Fonts auf ihren Websites nutzen. Aber was steckt genau dahinter, und warum passiert das jetzt? 

Das ist der Grund

Begründet wird der Schadenersatzanspruch laut WKK mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse der User durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites in den USA. Da die USA ein unsicheres Drittland ist, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen implementiert worden sein (zB Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Einholung einer Einwilligung oÄ).

100 Euro

Zur Höhe des Schadenersatzanspruches wird das Urteil eines deutschen Gerichts zitiert (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Anfang 2022 entschied dieses Landesgericht München, dass ein User Schadenersatz von 100 Euro aufgrund der Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung zu zahlen ist. Österreichische Entscheidungen in dieser Sache gibt es noch nicht.

Was tun, wenn das Schreiben kommt?

Was ist zu tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben? Die derzeitige Empfehlung der Wirtschaftskammer lautet:

Schritt 1. Setzen Sie sich mit Ihrem IT-Dienstleister in Verbindung und nehmen Sie eine technische Überprüfung Ihrer Website vor.
Schritt 2. Ist Google Fonts auf Ihrer Website im Einsatz?
Schritt 3. Findet eine Kommunikation mit dem Google Server statt?
Schritt 4. Wurde die im Abmahnschreiben ausgewiesene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet?
Schritt 5. Brauchen Sie Hilfe bei der technischen Überprüfung? Spezialisierte Berater finden Sie z.B. über das UBIT-Firmen-AZ.
Schritt 6. Falls keine Weiterleitung der IP-Adresse in die USA nachweislich erfolgt, besteht diesbezüglich keine Forderung auf Schadenersatz.
Schritt 7. Sofern die Überprüfung ergibt, dass Ihre Website nicht DSGVO konform gestaltet ist, sollte diese unverzüglich angepasst werden.

Rechtslage in Österreich noch ungeklärt

Ob in diesem Fall der geforderte Schadenersatz zusteht, kann aufgrund der in Österreich derzeit noch ungeklärten Rechtslage nicht eindeutig beantwortet werden. Eine Mustervorlage für ein das Schreiben des Rechtsanwaltes finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Kärnten.

Webinar zum Thema

Die Wirtschaftskammer wirbt auch mit einem Online-Seminar zu diesem Thema namens "Google Fonts: Was tun bei einer Schadenersatzforderung?".

Wann: 26. August um 10 Uhr
Vortragende: Ursula Illibauer
Informationen: WKO Mitglieder können teilnehmen, allerdings gibt es einen technisch beschränkten Teilnehmerkreis von 1.000 Personen.
Aufzeichnung des Webinars folgt im Nachgang

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