Hochwasser in Kärnten
Was tun bei Dienstverhinderung im Katastrophenfall?

Peter Reichmann: "Der Dienstverhinderungsgrund rechtfertigt Zuspätkommen oder Fernbleiben von der Arbeit." | Foto: AK Kärnten
  • Peter Reichmann: "Der Dienstverhinderungsgrund rechtfertigt Zuspätkommen oder Fernbleiben von der Arbeit."
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  • hochgeladen von Vanessa Pichler

Das mögliche Hochwasser in Kärnten führt bereits zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehr. Was passiert, wenn man nicht in die Arbeit kann?

KÄRNTEN. Unwetter-Schäden, Murenabgänge, Überflutung: Dieser Tage ist alles möglich. Da könnte es mitunter auch schwierig werden, den Arbeitsplatz zu erreichen. Doch was dann? Eines vorweg: Versucht man alles, um es zur Arbeit zu schaffen, gibt es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Umgehende Meldung

Denn der "Dienstverhinderungsgrund" rechtfertigt Zuspätkommen oder Fernbleiben. Jedenfalls sind "alle zumutbaren Vorkehrungen" zu treffen, um zu erscheinen. Arbeitsrechts-Experte Peter Reichmann von der Arbeiterkammer Kärnten erklärt: "Alles Zumutbare bedeutet beispielsweise, früher aufzubrechen oder den eigenen PKW statt öffentlicher Verkehrsmittel zu nutzen, um pünktlich bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen."
Ob eine Maßnahme zumutbar ist, zeigt der Einzelfall. Verpflichtet ist der Arbeitnehmer außerdem, dem Arbeitgeber so schnell wie möglich zu melden, dass man nicht rechtzeitig erscheinen kann. 

Entlassung unberechtigt

Tritt ein solcher Fall ein, wird kein Urlaubstag oder der Zeitausgleich "angekratzt". Sollte es deshalb zu einer Entlassung kommen, ist diese unberechtigt.

Mehr zum aktuellen Thema:
www.meinbezirk.at/hochwasser_kaernten2018

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