160 Einsatzkräfte üben am heutigen 5. Mai im A9-Tunnel Kremsursprung den Ernstfall
Tunnelsperre von 19 bis 23 Uhr, Umleitung über B 138
BEZIRK. Ein Pkw und ein Lkw kollidieren im Tunnel Kremsursprung bei Kirchdorf, es bildet sich rasch ein Stau und durch Brand mit heftiger Rauchentwicklung ist das Chaos perfekt. Über eine Notrufnische wird die ASFINAG-Verkehrsmanagement-Zentrale in Ardning alarmiert. Jetzt sind die Einsatzkräfte unterwegs: Beim Löschen, Retten und Bergen geht es jetzt um jede Sekunde.
Schreckensszenario ist nur eine Übung
Zum Glück ist dieses Schreckensszenario heute Abend auf der Pyhrnautobahn nur eine Übung. Ziel ist es zu prüfen, wie gut Alarmierungskette, Funk, Sicherheitstechnik, Kommunikation und Zusammenarbeit unter schwierigsten Bedingungen funktionieren – und wieviel Zeit die einzelnen Organisationen brauchen, um vor Ort zu helfen. Das Notfallszenario wird heute Abend gleich zweimal aufgebaut – zuerst wird die Richtungsfahrbahn Graz beübt, dann die Tunnelröhre Richtung Voralpenkreuz.
Um Punkt 19 Uhr geht es los, die ASFINAG schaltet den Tunnel auf „Rot“ und hält den Verkehr an. Das Rote Kreuz aus Kirchdorf, Feuerwehren aus mehreren Gemeinden im Umkreis sowie Polizei rücken an. Hauptsächlich sind es Freiwillige, die viel Zeit und Energie in die Vorbereitung der Übung stecken.
A 9 Tunnel Kremsursprung am 5. Mai zwischen 19 und bis 23 Uhr gesperrt
Nach Räumung und Reinigung der „Unfallstelle“ wird der Tunnel so rasch wie möglich wieder für den Verkehr geöffnet – nach einer Kontrollfahrt durch Polizei und ASFINAG Streckendienst spätestens um 23 Uhr. Während der Übung wird der Verkehr zwischen den Anschlussstellen Inzersdorf und Klaus von 19 bis 23 Uhr über die B 138 umgeleitet.
Großübungen sind per Gesetz vorgeschrieben
Übungen dieser Art sind nicht nur sinnvoll, weil es im Fall des Falles lebensrettend sein kann, dass Einsatzorganisationen aufeinander eingespielt sind und auch die Einrichtungen in der Tunnelanlage – etwa Löschwasseranschlüsse – kennen. Sie sind auch per Gesetz vorgeschrieben: Laut Straßentunnel-Sicherheitsgesetz müssen in Tunnelanlagen mit einer Länge über 500 Metern regelmäßig Übungen in entsprechender Größenordnung durchgeführt werden.
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