Die „Steyrschlucht“ ist seit 27. Februar 2016 offiziell Naturschutzgebiet

Die Steyrschlucht ist seit Ende Februar 2016 Naturschutzgebiet. | Foto: T-Man
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STEYRTAL. „Damit wird einer langjährigen Forderung seitens Naturschutzorganisationen, Alpenverein und Gebietskennern nachgekommen“, freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner als für Naturschutz zuständiges Mitglied der oberösterreichischen Landesregierung.

Das Naturschutzgebiet erstreckt sich zwischen dem Kraftwerk Agonitz flussabwärts bis zur Brücke bei der Haunoldmühle und umfasst – einschließlich eines Teilstücks des Unterlaufs der Krummen Steyrling und des Mündungsbereichs von zwei weiteren Fließgewässern – insgesamt knapp 11 Kilometer Fluss- und Schluchtstrecke. Die „Steyrschlucht“ zeichnet sich durch weitgehende Naturnähe aus und dient zahlreichen Tierarten als Lebensraum, so etwa dem Eisvogel, dem Flussuferläufer, dem Gänsesäger oder dem – mittlerweile selten vorkommenden – Fischotter.

Lösungen gefunden

„Mit einer Unterschutzstellung lassen sich manche Nutzungskonflikte leider nicht vermeiden, doch konnten die Nutzungseinschränkungen auf das aus naturschutzfachlicher Sicht unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert werden“, betont Haimbuchner. Hinsichtlich der beliebten Freizeit- und Tourismusaktivitäten des Befahrens mit Booten ohne maschinellen Antrieb oder des Flusstauchens (Scuben) konnte nach eingehendem Abwägungsprozess eine Lösung dahingehend gefunden werden, dass diese Aktivitäten nur auf einem bestimmten, 2,5 km langen Abschnitt der Flussstrecke in der Zeit von 1. April bis 1. Juni – und nicht wie zunächst angedacht bis 1. Juli – nicht möglich ist.

„Wer die Natur schützt, schützt die Heimat“, zeigt sich Haimbuchner auch darüber erfreut, dass die Verordnung, mit der die „Steyrschlucht“ als Naturschutzgebiet festgestellt wurde, in der Landesregierung einstimmig beschlossen wurde. Mit der nunmehr erfolgten Kundmachung ist die „Steyrschlucht“ seit Samstag, 27. Februar 2016, offiziell Naturschutzgebiet.

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