Land Oberösterreich setzt Schadholz- und Borkenkäfermaßnahmen

Aktuell sind in Oberösterreich rund 200.000 Festmeter vom Borkenkäferbefall betroffen. | Foto: LK OÖ/Stollmayer
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OÖ. In den tiefen Lagen Oberösterreichs, vornehmlich im unteren Bereich des Mühlviertels, droht sich die Borkenkäfersituation weiter zu verschärfen. Aktuell sind in Oberösterreich rund 200.000 Festmeter vom Borkenkäferbefall betroffen. Bis Jahresende wird ein weiterer Anstieg auf bis zu 700.000 Festmeter erwartet. In vielen Gantern steht die nächste Welle an Borkenkäfern kurz vor dem Ausflug.

„Das Land Oberösterreich unterstützt seine Forstwirte durch ein breites Forst-Paket. Es ist uns gelungen, den Beihilfensatz des Katastrophenfonds für Sturmholz aufzustocken um nach diesem Katastrophenereignis zumindest finanzielle Abhilfe zu schaffen“, so Landeshauptmann  Thomas Stelzer. „Die Waldbesitzer haben bei den Borkenkäferbäumen rasch gehandelt und alle Anstrengung unternommen, diese Schadholzmengen aufzuarbeiten. Dennoch steht die gesamte Forst- und Holzwirtschaft aufgrund des starken Anstiegs der Borkenkäferschäden in diesem Hitzesommer und auch aufgrund der Sturmschäden vom 18. auf 19. August 2017, vor einer großen Herausforderung“, sagt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Aufstockung des Katastrophenfonds für Sturmholz

Infolge des Sturmereignisses ist ein Schadholzanfall von mindestens 100.000 Festmetern (fm) Schadholz angefallen. Die Schwerpunkte lagen auf den Bezirken Braunau, Ried, Schärding, Urfahr Umgebung und Rohrbach. Einzelwurfnester traten jedoch in ganz Oberösterreich auf. Demzufolge stockt das Land Oberösterreich den Beihilfensatz des Katastrophenfonds, für die erschwerten Bringungsverhältnisse nach einem Katastrophenereignis, um 500 Euro je Hektar auf.

Künftig sind folgende Beihilfen vorgesehen:
- bei erschwerten Bringungsverhältnissen 1.500 Euro pro Hektar Schadfläche
- bei besonders erschwerten Bringungsverhältnissen 2.000 Euro pro Hektar Schadfläche

Erschwerte Bringungsverhältnisse liegen nach Katastrophenereignissen wie beispielsweise dem Sturmschaden vor zwei Wochen vor. Besonders erschwerte Bringungsverhältnisse sind bei langer Rückedistanz in schlepperbefahrbarem Gelände (mehr als 500 Meter bis zur nächsten Lkw-befahrbaren Straße) und im nicht schlepperbefahrbaren Gelände gegeben. Es gelten Schadflächen ab einer Mindestfläche von 0,5 Hektar. Diese Fläche kann sich aus Teilflächen von mindestens 1.000 Quadratmetern zusammensetzen. Der Antrag auf Beihilfe ist bei der Gemeinde einzubringen, die Abwicklung erfolgt über den oberösterreichischen Landesforstdienst.

Forst-Paket des Landes OÖ gegen die Borkenkäferproblematik

„Ein bereits in der Vorwoche durchgeführter runder Tisch mit maßgeblichen Vertretern der oberösterreichischen Forst- und Holzindustrie hat gezeigt, dass in einer engen Zusammenarbeit der Schlüssel für eine langfristige positive Entwicklung am Holzmarkt liegt. Diese Bereitschaft zwischen den Waldbesitzern, der Sägeindustrie und dem Landesforstdienst ist in Oberösterreich gegeben“, so Agrar-Landesrat Hiegelsberger.

Das Land Oberösterreich unterstützt bei der Aufarbeitung dieses Schadholzes, im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung, durch:

- Förderung des Verhackens des Restholzes und des Einsatz von Mulchgeräten gegen die Borkenkäfer-Massenvermehrung. Die Voraussetzung ist das Verblasen des Hackgutes im Wald. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent.
- Förderung des maschinellen Entrindens des Schadholzes im Wald oder Zwischenlager. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent.
- Forcierung der Vorlage von Fangbäumen im nächsten Frühjahr. Diese Maßnahme wird aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung mit 22 Euro je Stück gefördert.
- Für die Errichtung von Trockenzwischenlagern wird ein Fördersatz von 35 Prozent gewährt.

Zudem wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht für Holztransporte zum rascheren Abtransport des Schadholzes von üblichen 44 auf 50 Tonnen erhöht. Diese Maßnahme gilt bis Ende Februar 2018. Die Verbringung des Schadholzes in Zwischenlager wird ebenso unterstützt, um die Gefährdung der Wälder durch eine Lagerung des Schadholzes in Waldnähe einzudämmen. Das Land Oberösterreich fördert Mehrkosten die durch diesen Transport entstehen mit 5 Euro je Festmeter, eine Deckelung von 200 Festmetern gilt je Waldbesitzer/innen.

Für den Waldumbau mit Laubholz, Tanne, Lärche und Douglasie sowie den Forstschutz stehen sowohl für Wälder die durch Sturmschäden oder den Borkenkäferbefall Schaden genommen haben Mittel aus der Ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Je nach Situation wird der Fördersatz zukünftig von 60 auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung gesunder Waldbestände und unterstützt die standortgerechte Wiederaufforstung.

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