"Die Moral ist gesunken"
Meldeverpflichtung bei Wildunfällen wird oft vernachlässigt

482 Wildunfälle wurden im Jahr 2018 im Bezirk Kirchdorf angezeigt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. | Foto: bluedesign/Fotolia
  • 482 Wildunfälle wurden im Jahr 2018 im Bezirk Kirchdorf angezeigt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.
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Es kann so schnell gehen: Man ist mit dem Auto unterwegs und plötzlich läuft ein Tier über die Straße. Trotz Hupen und Bremsen lässt sich ein Zusammenprall nicht immer verhindern.

BEZIRK KIRCHDORF.  Nicht nur das Auto ist dann oft beschädigt, auch das Tier ist mitunter schwer verletzt oder gar tot. Im Bezirk Kirchdorf gab es allein im Jänner 2019 24 Wildunfälle, im Februar waren es bis zur Monatsmitte auch schon mehr als 20. "Im Vorjahr wurden 482 Fälle angezeigt", berichtet Reinhard Menneweger, der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant und Leiter des Verkehrsreferats. Die Dunkelziffer dürfte jedoch viel höher sein. Die Polizei stellt nämlich fest, dass die Moral der Lenker, was die Meldepflicht solcher Unfälle betrifft, gesunken ist. "Wild ist nicht herrenlos, es gehört jemandem", erklärt Menneweger.

"Alle Lenker sind verpflichtet, bei Verkehrsunfällen tätig zu werden. Man muss die Polizei verständigen. Selbst wenn das Tier flüchten konnte, ändert das nichts an der Meldepflicht. Andernfalls macht man sich der Fahrerflucht schuldig." Ein Anruf beim Notruf 112 oder 133 genügt – die Polizei leitet dann die nötigen Schritte ein. Das angefahrene Wild darf man übrigens nicht einfach mitnehmen, das ist Diebstahl.

Unverzüglich melden

Schäden am Fahrzeug sind nur dann gedeckt, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht. Die Versicherungen benötigen eine polizeiliche Meldung und Anzeigebestätigung. Das Gesetz wiederum verlangt, dass Verkehrsunfälle mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub zu melden sind. "Dieser Zeitraum ist sehr streng auszulegen – eine Anzeige, die zum Beispiel zwei Stunden nach dem Unfall erfolgt, kann zu spät sein", so Menneweger. Es kommt darauf an, was der Lenker im Zeitraum zwischen dem Unfall und der Meldung macht. "Hat der Lenker den Vorfall nicht gemeldet oder kommt er erst am nächsten Tag, weil er eine Bestätigung für die Versicherung braucht, muss er mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Ob die Versicherung in diesem Fall den Schaden deckt, ist fraglich."

Die Polizeibeamten des Bezirks Kirchdorf wurden angewiesen, bei verspätet angezeigten Wildunfällen rigoros mit Anzeigen wegen
Fahrerflucht vorzugehen. Reinhard Menneweger appelliert an alle Lenker: „Machen Sie sich nicht nur um den eigenen Schaden Sorgen, sondern kümmern Sie sich auch um das verletzte Tier. Es soll nicht unnötig leiden müssen."

Bezirksjägermeister Herbert Sieghartsleitner aus Molln sagt dazu: "Der monetäre Schaden für die Jägerschaft ist zwar auch beträchtlich, aber sekundär. In erster Linie geht es um das möglichst rasche Beenden von Tierleid. Nicht rechtzeitig gemeldetes Unfallwild erleidet unnötige Qualen, weil es oft zu spät oder gar nicht aufgefunden wird. Nur bei sofortiger Meldung an die Polizei und in weiterer Folge an den zuständigen Jäger kann Tierleid verkürzt werden."

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