Schluss mit Sitzen "in Stille"

rechts: das Almtal-Zendo in Pettenbach. Mitte: der Almuferweg. Etwa auf Höhe der Stelle, von der aus das Foto gemacht wurde, wird linkerhand die Wehranlage errichtet.
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  • rechts: das Almtal-Zendo in Pettenbach. Mitte: der Almuferweg. Etwa auf Höhe der Stelle, von der aus das Foto gemacht wurde, wird linkerhand die Wehranlage errichtet.
  • hochgeladen von Martina Weymayer

PETTENBACH (wey). An der Alm zwischen Pettenbach und Vorchdorf soll ein neues Wasserkraftwerk errichtet werden. Betreiben wird es die Kraftwerk Rittmühle GmbH. Das Kraftwerk soll zirka zwei Millionen Kilowattstunden Jahresleistung erzielen. Das entspricht dem Strombedarf von 500 bis 600 Haushalten. Um das benötigte Gefälle zu schaffen, ist es notwendig, den Fluss auf einer Länge von zirka 300 Metern abzusenken. Das ruft die Anrainer auf den Plan - allen voran das Team des Almtal Zendo aus Pettenbach. Das Meditationszentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Flussufer und somit auch zum Kraftwerk. "Die Staumauer wird vier Meter aus dem Wasser ragen. Die Alm soll hier fast vier Meter tiefer gelegt werden", sagt Zendo-Leiter Stefan Bauberger. Er befürchtet, dass der Grundwasserspiegel sinken wird und Gefahr für die Hausbrunnen besteht.

Gefahr für die Hausbrunnen

Ein Problem sei auch der Baulärm. "Das Meditieren können wir vergessen. Wir fürchten um unsere Existenz", so Bauberger, der jedoch einlenkt: "Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Kraftwerk. Wir hätten uns nur gewünscht, dass wir rechtzeitig informiert werden und dass das Kraftwerk so gebaut wird, dass es die Landschaft möglichst wenig beeinträchtigt."

Um eine gute Lösung bemüht

"Wir haben speziell die Betreiber des Almtal Zendo mehrfach über das Projekt informiert", sagt Paul Ablinger, der künftige Geschäftsführer des Kraftwerks. "Auch bei einem Anwohnertreffen standen wir für Fragen und Kritik zur Verfügung. Wir haben angeboten, uns um Ersatzlokale für das Meditationszentrum zu kümmern. Sollten die Hausbrunnen nachweislich durch den Kraftwerksbau in ihrer Funktion beeinträchtigt werden, werden wir die betroffenen Brunnen auf unsere Kosten sanieren. Wir sind um eine gute Lösung bemüht."

Für Hubert Bramberger von der BH Gmunden und Thomas Waidhofer von der OÖ. Umweltanwaltschaft gibt es dennoch Optimierungspotenzial. So stelle die Lage des Kraftwerks im Innenbogen des Flusses ein Problem dar, etwa durch Anlandungen. Das heißt möglicherweise, dass immer wieder Änderungen und Neueingriffe notwendig sind. "Das Kraftwerk wurde schon wasserrechtlich verhandelt und bewilligt. Es ist ein nächster Beitrag in Richtung 100 % Energie aus Erneuerbaren Quellen und damit zur Energiewende in OÖ", heißt es dazu aus dem Büro von Landesrat Rudi Anschober. Die Naturschutzbewilligung ist derzeit noch ausständig. An ihr dürfte der Bau aber nicht mehr scheitern.

Ergänzungen der Betreiber des Almtal-Zendo in Pettenbach:

Gegenüber des Almtal Zendo ist ein Kraftwerk geplant. Eine Staumauer wird 16 m breit und 4 m aus dem Wasser ragen. Nach dieser Staumauer soll die Alm fast 4 m tiefer gelegt werden als jetzt. Erst nach 300 m soll sie wieder ihre normale Höhe erreichen. Das Flussbett wird dazu großräumig ausgebaggert. Schätzungsweise mindestens 10.000 Tonnen Kies und Steine werden endgültig aus dem Flussbett entfernt. Das entspricht dem Gewicht von 40 Einfamilienhäusern einschließlich des Fundaments und Kellers.

Für die Anwohner bedeutet das geplante Kraftwerk:
1. Der Grundwasserspiegel wird auf beiden Seiten der Alm sinken. Brunnen sind in Gefahr!
Großbaustelle:
2. Viele Monate Baulärm!
3. Grundstücke verlieren an Wert.

Die Anwohner fordern:
1. eine gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung
2. Ein solches Projekt muss noch während der Planungsphase mit den Anwohnern diskutiert werden!
3. Eine Gestaltung des Kraftwerks, die den Landschaftswert möglichst wenig beeinträchtigt! Zum Beispiel: Für den Fischaufstieg ist eine lange Betonkonstruktion rechts vom Kraftwerkshaus geplant, die das Aussehen der Alm prägen wird.
4. Schriftliche Garantien für die Anwohner, dass für alle Brunnen und Grundwasser­wärme­pumpen, die vor dem Bau Wasser hatten, aber nach dem Bau durch die Grund­wasserabsenkung trocken liegen, die Kosten einer fachgerechten Sanierung von den Kraftwerksbetreibern übernommen werden!
5. Ausreichend hohe Lärmschutzwände rechts und links der Alm während der Bauphase.

Stellungnahme der Kraftwerk Rittmühle GmbH, GF Paul Ablinger (Auszug):

Grundsätzlich ist uns die Information der Anrainer sowie die Berücksichtung deren Bedenken ein großes Anliegen. Aus diesem Grund wurden speziell die BetreiberInnen des Almtalzendo mehrfach u. ausführlich über das Projekt informiert. Auch bei einem von diesen einberufenen Anwohnertreffen waren wir anwesend und standen für Fragen u. Auskünfte sowie für Kritik zur Verfügung. Zudem waren die grundsätzlich betroffenen AnrainerInnen bereits von der Behörde zur Wasserrechtsverhandlung geladen (ua. auch der Eigentümer des Gebäudes in dem das Zendo eingemietet ist. Dieser äußerte keinerlei Bedenken!).

Das Kraftwerk soll in dem Bereich errichtet werden, in dem aktuell zwei sogenannte Sohlrampen anstatt dem ehemaligen Rittmühlwehr dafür sorgen, dass sich die Alm nicht weiter eintieft. Selbiges soll in Zukunft durch das Kraftwerk gewährleistet werden. Da die beiden Sohlrampen nicht ökologisch durchgängig sind, das heißt für Fische, etc. nicht passierbar sind wird durch das Kraftwerk mit Organismenwanderhilfe/Fischaufstieg zudem auch eine ökologische Verbesserung erreicht. Statt zwei Querbauwerken gibt es nach erfolgtem Kraftwerksbau nur noch eines, welches dann zusätzlich für Fische und Organismen passierbar ist und gleichzeitig erneuerbare Energie lokal erzeugt.

Für einen derartigen Bau gibt es eine Vielzahl von Behördenverhandlungen und Auflagen, um eine möglichst schonende und sowohl ökologisch als auch naturschutz- und schutzwasserbautechnisch optimale Situation in der Bauzeit und danach zu gewährleisten. Dafür werden eine Reihe von Sachverständigen aus den unterschiedlichsten Bereichen beigezogen. Unter anderen war dies auch ein Sachverständiger für Hydrogeologie, der in seinem Gutachten festhält, dass „wird eine über das Maß der Geringfügigkeit hinausreichende qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers im normalen Verlauf der Dinge unter Einhaltung der nachstehend angeführten Auflagen nicht erwartet.“ Diese Auflagen beinhalten unter anderem eine bereits in unserem Einreichprojekt vorgeschlagene Beweissicherung vor und während der Bauzeit von vorhandenen Hausbrunnen. Mit dieser Beweissicherung wurde bereits durch das Büro Moser & Jaritz begonnen. Auch der ursprünglich nicht beweisgesicherte Brunnen des Zendo wurde in die Beweissicherung aufgenommen. Sollten also Brunnen durch den Kraftwerksbau Probleme bekommen bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (zB Absinken des Grundwasserspiegels) sind die betroffenen Brunnen auf Kosten der Kraftwerk Rittmühle GmbH zu sanieren, was sowohl im Einreichprojekt dargestellt wurde, als auch ein Auflagepunkt des Wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides ist.

Bezüglich der Lärmbelästigung für das Zendo wurde in Gesprächen mit den Betreibern bereits die enge Koordination von Bau u. Seminarterminen vereinbart. Zudem wurde der Vorschlag der Betreiber aufgenommen, für eventuelle Ersatzlokale zu sorgen und bereits mehrere mögliche Lokale erhoben.

Bezüglich des geplanten Baubeginns können wir noch keine gesicherten Aussagen machen. Es hängt dies von verschiedenen Faktoren wie Behördenentscheide, Maschinenlieferfristen, Fördersituation etc. ab.

Bezüglich der auf einer Tafel am Almuferweg angeschlagenen Behauptungen können wir noch Folgendes sagen:

- der Grundwasserspiegel wird durch das Kraftwerksprojekt lt. Sachverständigen nicht gefährdet, dennoch wurde eine Beweissicherung beauftragt. Während des Baues wird zudem in mehreren Brunnen kontinuierlich gemessen. Veränderungen können somit sofort festgestellt werden. Eventuelle Funktionseinschränkungen der Brunnen würden durch die Kraftwerk Rittühle GmbH behoben.

- Durch das Kraftwerk kommt es zu einer Verbesserung der Hochwassersicherheit der Grundstücke im Umgebungsbereich. Es ist daher nicht von einer Abwertung, sondern von einer Aufwertung der Grundstücke auszugehen.

- Die Meinung über das Aussehen ist eine sehr subjektive Angelegenheit. Zur Einpassung in das Landschaftsbild waren zudem zwei Sachverständige für Naturschutz beteiligt bzw. haben zusätzliche Auflagen erteilt. Mittelfristig wird aus unserer Sicht das Kraftwerk kaum auffallen bzw. das Landschaftsbild nicht negativ beeinflussen.

- Seit Jahrhunderten wird die Kraft des in der Alm fließenden Wassers genutzt. Während früher diese Energie mittels Mühlrädern in Sägewerken, Mühlen und Schmiede-Anlagen direkt genutzt wurde, erfolgt heute eine Stromgewinnung durch Kleinwasserkraftwerke. Kleinwasserkraft ist nicht nur eine ökonomische und umweltschonende Energiequelle, sondern hat hier auch positive Auswirkungen auf den Lebensraum von Mensch und Tier.

Die entlang des Flusses vorhandenen Regulierungsmaßnahmen wurden dementsprechend nicht nur aufgrund primärer wirtschaftlicher Interessen (Flößerei, Wasserkraft, etc.) sondern auch und vor Allem zum Schutz vor den immer wieder auftretenden Hochwässern mit hohem Zerstörungspotential, gesetzt.
Auch um dies Wanderern, Interessierten u. insbesondere Kindern zu vermitteln, ist die Lage des Kraftwerks am Almuferweg günstig. Erneuerbare Energiegewinnung in einer seit Jahrhunderten vom Menschen geprägten Kulturlandschaft kann so nähergebracht werden. Kraftwerke deren Besichtigung möglich ist sind zudem jetzt schon eine wichtige Attraktion des Wanderweges.

- Die Situierung des Kraftwerks erfolgt unter Ausnutzung des Gefälles bestehender Gefällestufen und sorgt für eine naturnahere Anpassung des bereits bestehenden Granitkanals. In Folge des Kraftwerks sollte der Flusslauf unterhalb des Kraftwerks somit natürlicher sein u. aussehen.

Stellungnahme Büro Landesrat Rudi Anschober:

Das Kraftwerk Rittermühlwehr bei km 17,5 der Alm in den Gemeinden Vorchdorf und Pettenbach wurde schon wasserrechtlich verhandelt und von der BH Gmunden bewilligt.
Die nun von Anrainern geäußerten Kritikpunkte hinsichtlich einer Veränderung des Landschaftsbildes einerseits und einer Veränderung des Grundwasserstands, ausschlaggebend für die Hausbrunnen, können rein rechtlich nicht Teil dieser wasserrechtlichen Prüfung sein.
Zusatz zur Befürchtung, Hausbrunnen könnten austrocknen und es solle eine verbindliche Regelung zur Absicherung geben: Der aktuelle Grundwasserstand wurde durch ein anderes Kraftwerk künstlich geschaffen.
Die Unterwassereintiefung beim geplanten Kraftwerk erfolgt, weil zwei Sohlrampen des Gewässerbezirks Gmunden entfernt werden.
Mit dem Kraftwerk erspart sich der Steuerzahler in diesem Bereich die Herstellung der Durchgängigkeit und es wird ein nächster Beitrag in Richtung 100 Prozent Energie aus Erneuerbaren Quellen und damit zur Energiewende in Oberösterreich beigetragen.

BH Gmunden - Sachverhaltsdarstellung von DI Hubert Bramberger aus naturschutzfachlicher Sicht (Auszug)

Die Wasserkraftanlage Rittmühle in Vorchdorf wurde mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 28.11.2013 wasserrechtlich genehmigt, anschließend erfolgte die naturschutzfachliche Beurteilung, Gutachten vom 17.2.2014.

Die Wasserkraftanlage befindet sich in einer „gelben Zone“ der Wasserkraftpotentialanalyse der Alm, im Textteil wird die Rittmühlstufe als einer jener Bereiche angeführt, der noch ausgebaut werden kann. In gewässerökologischer Hinsicht kommt man im Zuge der Begutachtung zu dem Schluss, dass das Vorhaben mit dem öffentlichen Interesse gem. § 105 lit. n, Wasserrechtsgesetz 1959 vereinbar ist.

Der Planungsbereich weist eine hohe Vorbelastung auf, der betroffene Almabschnitt ist durchgehend verbaut, anschließend an beide Uferbereiche liegen entweder bebaute Flächen oder eine Kulturlandschaft vor, sodass aus naturschutzfachlicher Sicht bei entsprechenden Begleitmaßnahmen, die vor allem die Ausgestaltung des Unterwassers betreffen, das Vorhaben nicht negativ zu beurteilen war.

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme vom 27.3.2014 ebenfalls verlangt, die Ausgestaltung des Eintiefungsbereiches zu optimieren, ebenso erachtet es die Umweltanwaltschaft als unbedingt notwendig ein Umgehungsgerinne anstelle eines teilweisen Vertical-Slots als Fischaufstieg zu errichten. In einem solchen durchgehenden Naturgerinne wird eine gewisse Ausgleichswirkung gegenüber dem Eingriff gesehen, was aus meiner Sicht nachvollziehbar ist.

Vorerst werden die neuen Ausführungspläne abgewartet, es ist aus fachlicher Sicht notwendig, dass die Ausgestaltung sehr sorgfältig durchgeführt wird. Wesentlich liegt der weitere Verlauf des Verfahrens auch bei der Umweltanwaltschaft in Bezug auf den Fischaufstieg.

Ich möchte auf einen Umstand hinweisen, der mir sehr wichtig erscheint. Das Kraftwerk liegt im Innenbogen und wie man an anderen Kraftwerken sehr deutlich sieht, stellt diese Situierung ein Problem dar, es kommt zu Anlandungen im Kraftwerksbereich und zu Betriebsausfällen, solche Kraftwerke im Innenbogen funktionieren in der Regel nicht (gut). Dieser Umstand wird aber in keinem Verfahren geprüft. In Bezug auf den Naturschutz ergibt sich möglicherweise das Problem, dass an einem solchen Kraftwerk immer wieder Änderungen vorgenommen werden müssen, die immer wieder Neueingriffe mit sich bringen, in solchen Fällen gibt es aber dann nur mehr „die Flucht nach vorne“ und behördlicherseits kann man dagegen eigentlich nichts mehr tun, Sanierungsschritte sind dann zwingend. Ein solches Negativbeispiel stellt etwa das Wasserkraftwerk Harresau dar, ebenfalls an der Alm in Vorchdorf.

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Foto: Diözese Linz/Kienberger
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