Auf der sicheren Seite
Ski-Saisonkartenvorverkauf für alle ohne finanzielles Risiko
Bereits jetzt startet der Ski-Saisonkartenvorverkauf, der dem Gast ein unbeschwertes Wintererlebnis ermöglichen soll. „Es darf gekauft werden“, so Helmut Holzinger, Vorstand der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG, „egal ob geimpft, genesen oder getestet, wir haben für alle eine sichere Lösung.“
HINTERSTODER. Kaufe ich als geimpfte oder genesene Person meine Ski – Saisonkarte – egal ob online oder persönlich -, so muss ich kurz vor dem ersten Skitag entweder online oder bei der Kassa meine Legitimation einmal vorweisen. Auch im Falle einer ungeimpften Person gibt es eine einfache Lösung: Kaufe ich online, ist das möglich aber ich muss mich je nach Dauer der Gültigkeit meines Testes immer wieder an der Kassa ausweisen und legitimieren können. Das weitere Prozedere für ungeimpfte Personen hängt von den jeweiligen aktuellen Verordnungen ab. Eine unkomplizierte Abwicklung wird dennoch gewährleistet sein, sei es z.B. durch das Einrichten eigener Kassen, die nur für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen werden.
Rückvergütung für Ungeimpfte bei 1G oder 2G Regelung
Sollten für ungeimpfte Personen im Laufe des Winters strengere Regeln zur Geltung kommen und eine 1G oder 2G Regelung vorgeschrieben werden, so wird es eine aliquote finanzielle Rückvergütung geben. „Es ist uns ein Anliegen, allen Gästen – egal ob geimpft, genesen oder getestet – ein einmaliges Wintererlebnis zu ermöglichen, das haben wir uns alle verdient“, so Holzinger, „und das ohne finanziellem Risiko.“
Online Shops werden aufgerüstet
Noch rund zwei Monate trennen die Seilbahnen vom Saisonstart. Diese Zeit wird intensiv genützt werden, den Onlineshop dahingehend aufzurüsten, dass auch Tagesgäste ein freigeschaltetes Ticket in Verbindung mit dem grünen Pass erhalten. „Der Trend geht weiterhin zum Onlineticketing,“ so Holzinger, „wir machen aus der Not eine Tugend und ermöglichen allen begeisterten Wintersportlern einen einfachen Zugang zu ihrem persönlichen Bergerlebnis.“
Kinder bis zum 12 Lebensjahr unterliegen keiner Beschränkung.
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