Waldbrand-Verordnung bleibt bis Oktober aufrecht

Wer die Vorschriften missachtet, muss mit einer saftigen Geldstrafe oder bis zu vier Wochen Haft rechnen. | Foto: panthermedia_net/ellend1022
  • Wer die Vorschriften missachtet, muss mit einer saftigen Geldstrafe oder bis zu vier Wochen Haft rechnen.
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BEZIRK (wey). Auf Grund der extremen Temperaturen und der langanhaltenden Trockenheit hat die BH Kirchdorf mit 10. August die Waldbrandbekämpfungsverordnung in Kraft gesetzt. Auch wenn die akute Brandgefahr durch die Regenfälle der vergangenen Tage entschärft ist, bleibt die Verordnung bis 31. Oktober in Kraft. "Wir orientieren uns an den Prognosen der ZAMG", erklärt Franz Zehetner, Leiter des Forstdienstes. "Derzeit ist die Gefahr wieder als gering eingestuft." Heuer war es bereits zu einem Glimmbrand in Rosenau gekommen. "Es war zwar nur ein `kleiner Waldbrand´, aber dieser hat die Feuerwehren entsprechend gefordert. Eine Bekämpfung war nur mit Hubschrauber möglich und hat einen Tag gedauert", berichtet Bezirksfeuerwehrkommandant Johann Ramsebner. Im Prinzip reicht eine Glasscherbe, die die Sonnenstrahlen bündelt. Hauptgefahr sind aber weggeworfene Zigaretten. Wer die Vorschriften missachtet, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7270 Euro rechnen.

Die Prognose für die kommenden Tage hat Othmar Gattringer aus Micheldorf. Er betreibt seit 2001 eine Wetterstation. Aus seinem Hobby ist das größte Messnetz privater Wetterstationen in Europa geworden. "Aus heutiger Sicht (Stand: 16.8.) wird es ab Freitag wieder sommerlich, aber nicht mehr so extrem heiß", sagt Gattringer. www.awekas.at

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