Wann der Kfz-Versicherungsschutz wackelt
Diese Rückforderungsmöglichkeiten haben Versicherer nach einem Unfall
Man wünscht es niemandem, aber leider ist kein Autofahrer davor gefeit, in einen Unfall verwickelt zu werden. Doch wer zahlt eigentlich, wenn’s gekracht hat?
MICHELDORF. Die gute Nachricht lautet: Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt (gerechtfertigte) Schäden des Unfallgegners bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Den Schaden am eigenen Auto deckt im Fall von Eigenverschulden nur eine Vollkaskoversicherung, bei einem Wildunfall auch die Teilkaskoversicherung.
Franz Waghubinger, Geschäftsführer des Versicherungsmaklerbüros UVK Waghubinger & Partner in Micheldorf, gibt jedoch zu bedenken, dass auch der Versicherungskunde in der Pflicht steht. Waghubinger warnt: „Bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen des Kunden hat die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, geleistete Zahlungen bis zu 22.000 Euro auf dem Regressweg zurückzuverlangen!“
Regressgründe
Regressgrund Nummer 1 ist Alkohol am Steuer. Ab 0,8 Promille kann es für den Versicherten richtig ins Geld gehen. Ebenso verhält es sich, wenn der Unfalllenker ohne Führerschein unterwegs ist, bei abgefahrenen Reifen, Sommerreifen bei winterlichen Fahrbedingungen, getunten Motoren oder wenn das Fahrzeug nicht widmungsgemäß verwendet wurde. Bei der Kaskoversicherung bleibt man übrigens in der Regel schon ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,5 Promille auf dem gesamten Schaden sitzen.
Auch wer die Prämie für die Haftpflichtversicherung nicht pünktlich bezahlt, kann im Schadenfall komplett durch die Finger schauen. Denn in diesem Fall hat der Versicherer sogar das Recht, den gesamten verursachten Schaden zurückzufordern! Nicht selten enden solche Zahlungsverzüge im finanziellen Ruin.
Unverzügliche Schadenmeldung wichtig
Wichtig ist auf jeden Fall eine unverzügliche Schadenmeldung bei der Versicherung. „Ein von beiden Unfallparteien ausgefüllter europäischer Unfallbericht ist die Grundlage für eine schnelle und problemlose Abwicklung des Schadens“, erklärt der Profi von UVK. Gut zu wissen: Mit dem Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes gibt keiner der Unfallbeteiligten ein Schuldanerkenntnis ab, es dient lediglich der Darstellung des genauen Unfallhergangs.
Das entsprechende Formular sollte immer im Auto griffbereit sein. Weiters rät Waghubinger, die entstandenen Schäden möglichst lückenlos mit Fotos zu dokumentieren und diese der Versicherung zur Schadenabwicklung zu übermitteln.
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