Brennpunkt Niedrigeinkommen

Foto: AK OÖ

BEZIRK. Der Anteil der Vollzeit-Niedrigeinkommen ist noch immer hoch, obwohl die Gewerkschaften in den vergangenen Jahren deutliche Lohn- und Gehaltserhöhungen erkämpft haben. Rund zwölf Prozent der Kirchdorfer Vollzeitbeschäftigten erhielten 2013 monatlich weniger als 1500 Euro brutto. „1500 Euro Mindestlohn bei Vollzeit in jeder Branche ist unser Ziel. Und die Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes muss wesentlich stärker als bisher kontrolliert werden“, fordert AK-Präsident Johann Kalliauer.

Rund 970 Frauen und 880 Männer aus Kirchdorf wurden 2013 so niedrig entlohnt. Während etwa acht Prozent der vollzeitbeschäftigten Kirchdorfer Männer weniger als 1500 Euro verdienen, sind es bei den Kirchdorferinnen anteilsmäßig fast dreimal so viele (22,4 Prozent). Kirchdorf überschreitet damit den Landesschnitt beim Frauenanteil (20,7) und liegt beim Männeranteil im Schnitt. Im oberösterreichischen Bezirksvergleich rangiert der Bezirk mit seinen Beschäftigtenanteilen an achter Stelle. (Datenbasis: Statistik Austria)

Aufgrund lohnpolitischer Verhandlungserfolge der Gewerkschaften sind in Österreich Jahr für Jahr immer weniger von niedriger Entlohnung betroffen. In einigen Branchen konnten deutliche Fortschritte erzielt werden – etwa im Handel, der 2013 noch absolut größten Niedriglohnbranche. Dort wurde von der Gewerkschaft ein ab heuer geltendes Vollzeit-Mindestgehalt von 1500 Euro brutto erreicht.

Forderungen der AK Oberösterreich

„Für eine wirksame und nachhaltige Anhebung von Niedrigeinkommen ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen notwendig“, stellt der AK-Präsident fest. Er fordert:

Anhebung aller KV-Mindestlöhne und -gehälter auf 1500 Euro
Faire Lohn- und Gehaltserhöhungen zur Stärkung der Kaufkraft
Gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer
Korrekte Einstufungen laut Kollektivvertrag
Korrekte Bezahlung der Über- und Mehrarbeitsstunden
Informationspflicht bei Unterbezahlung (durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt nach Kontrollen) sowie Abschaffung kurzer Verfallsfristen
Wirksame Umsetzung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes durch verstärkte Kontrollen mit entsprechender Personalausstattung
Modernisierung des Arbeitsrechts: Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs –
für sogenannte „Scheinselbständige“ muss der kollektivvertragliche Schutz gelten.

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