Beschwerde
Umweltdachverband & Naturschutzbund kritisieren Gasbohrungen
Gasbohrung in Molln: Umweltdachverband und Naturschutzbund Österreich brachten beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eine Beschwerde gegen die Abweisung der aufschiebenden Wirkung ein, die von den Umweltorganisationen Ende letzten Jahres beantragt wurde.
MOLLN. Die beiden Organisationen wollen mit ihrer Beschwerde Schäden durch die Bohrung nach fossilem Gas am Naturschutzgebiet Jaidhaus nahe des Nationalparks Kalkalpen verhindern. „Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Rechtsschutzes. Im Naturschutz ist sie besonders wichtig, da sonst, wie jetzt in Molln, trotz fehlenden rechtskräftigen Bescheids und laufenden Beschwerdeverfahrens die Umwelt schwerwiegend beeinträchtigt wird. Es drohen dadurch irreversible Schäden für Flora und Fauna in einem der hochwertigsten und artenreichsten Naturgebiete Österreichs. Darüber hinaus steht die Genehmigung der Gasprobebohrung im Widerspruch zum Verfassungsrecht“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
"Geht um die Glaubwürdigkeit"
„Die oberösterreichische Rechtslage mit einem pauschalen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden verletzt die Aarhus-Konvention. Wir werden uns weiterhin dagegen wehren, dass vor den Toren des Nationalparks Kalkalpen eine fossile Industrielandschaft entsteht und obendrein Österreichs Energie-, Klima- und Biodiversitätsziele des Profits wegen untergraben werden. Wir appellieren an die oberösterreichische Landesregierung, weitere Eingriffe in die Natur erst dann zuzulassen, wenn sämtliche für die Beurteilung relevanten Fragen vollständig beantwortet sind“, betont Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich. „Es geht um die Glaubwürdigkeit des Naturschutzes in Oberösterreich. Wir gehen fest davon aus, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist“, so Maier und Wrbka unisono.
ADX Energy wehrt sich
ADX Energy weist den Vorwurf des Umweltdachverbands (UWD) zurück, im Gemeindegebiet Molln ohne gültigen Bescheid nach Erdgas zu bohren. „Die anhaltenden Versuche der Bohrgegner, dem Unternehmen Rechtswidrigkeiten zu unterstellen, sind nicht akzeptabel“, sagt ADX Österreich Geschäftsführer Alan Reingruber. „Sie dienen lediglich dazu, Stimmung gegen das Unternehmen und das Vorhaben zu machen.“
ADX hält fest, dass für die geplante Erdgasprobebohrung „Welchau-1“ im Gemeindegebiet von Molln alle rechtlichen Voraussetzungen eingeholt wurden und alle benötigten Bescheide von Montan- und Naturschutzbehörde rechtswirksam vorliegen.
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